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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 112
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Herrschaftsrechte mit dem Bischof von Straßburg teilen mußte. Mit der Verkündigung
des Interims wurde der Amtmann Hans Musler beauftragt. Allerdings
konnte dieser den Befehl nicht zur festgesetzten Zeit ausführen, da inzwischen
Unruhen in der Ortenau ausgebrochen waren. Sie waren verursacht
worden durch die kaiserlichen Truppen der Neapolitaner, die ihr Lager verlegen
wollten. So glaubte Musler, die Untertanen nicht ohne Gefahr zusammenrufen
zu können. Jost Münch von Rosenberg, der Obervogt, war außerdem
der Meinung, daß die Verkündigung nicht in Abwesenheit des Bischofs vollzogen
werden dürfe. Darum lud er ihn zur Teilnahme ein. Erasmus von Limpurg
, der seit 1541 as Nachfolger Wilhelms von Honstein den Bischofssitz innehatte
, lehnte die Einladung ab. Er erklärte, er könne die Annahme des Interims
nicht befehlen, da er dem alten Bekenntnis anhänge, das Interim jedoch
nur für die Neugläubigen gelte. Außerdem sei nach dem geltenden Kirchenrecht
die Erteilung des Abendmahles unter beiderlei Gestalten ebenso wie
die Ehe von Priestern verboten. Würde er demnach der Verkündigung des Interims
zustimmen, würde er der Exkommunikation verfallen. Wenn aber der
Graf die alte Religion wieder einführen wolle, werde er ihn nach Kräften unterstützen
.28 Friedrich befürchtete, daß er bei Unterlassung der Durchführung
des Interims sich die kaiserliche Ungnade zuziehen werde. So war er bereit, sich
dem Wunsch des Bischofs zu fügen in der Hoffnung, in ihm einen Fürsprecher
beim Kaiser zu gewinnen. Im Gegensatz zur Herrschaft Kinzigtal unterblieb in
der Landvogtei die Bekanntgabe des Interims. Dafür ordnete Friedrich die
Rückführung der Untertanen zum alten katholischen Glauben an.

Auf Anraten des Bischofs berief Musler die Untertanen der Landvogtei auf
den 29. August nach Achern als einer „bequemlichen Malstatt" ein. Dort auf
der „Stube" eröffnete in Anwesenheit der bischöflichen Räte und Amtsleute
und als Vertreter des Grafen H. Musler der Amtmann und Schaffner der
Pflegschaft Ortenberg Dr. Christoff den anwesenden Vögten, Schultheißen
und Gerichtszwölfern aus der Landvogtei, sie sollten „die vorgenommenen
Neuerungen aufgeben und wieder zur alten wahren christlichen Religion" zurückkehren
, wie sie allenthalben in dem bischöflichen Gebiet gehalten wird.
Die Vögte etc. nahmen den Befehl an und versprachen, dies gutwillig zu tun
und ihren Mitbürgern zu befehlen.»

Darauf wurden die Prädikanten von Achern, Appenweier, Ottersweier und
Windschläg vorgeladen und ihnen ebenfalls die Meinung der beiden Fürsten

27 Roth von Schreckenstein, a.a.O. Beilage V.

28 Batzer II. S. 67 ff.

29 Protokoll der Tagung in Achern: GLA Landvogtei Ortenau 119;

Anders verlief die Verkündigung des Interims im Kinzigtal. Dort antwortete die Landschaft
Jost Münch von Rosenberg, wenn die alten Zeremonien wieder eingeführt werden sollen,
man ihnen „die reine Lehre des hl. Evangeliums" ebenso belassen möge wie die Spendung
des Abendmahles unter beiderlei Gestalten in deutscher Sprache durch verheiratete Priester
bis zum kommenden Konzil. Sie seien bereit in all dem dem Kaiser Gehorsam zu erweisen,
das nicht gegen göttlichen Befehl und was billig ist (Schreiben des Jost Münch von Rosenberg
v. 27. 7. 1548. Roth von Schreckenstein, a.a.O Beilage IV.).

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