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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 113
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vorgetragen. Um ihre Stellungnahme dazu befragt, antworteten sie alle und
jeder für sich, wenn man sie bei dem, was sie bisher gelehrt und gehalten haben
, bleiben ließe, wollten sie weiterhin gerne bleiben, sie könnten aber „ihrer
conscientiae halben sich nicht begeben, die lateinisch meß zu halten etc." Darauf
wurde ihnen geantwortet, die gnädigen Herren seien nicht gesonnen, jemanden
„wider sein Gewissen zu zwingen"; deshalb wollen sie ihnen erlauben
, daß sie dort hinziehen, wo sie gerne hin wollten. Außerdem wurde vereinbart
, daß ihnen das „lieblich" bezahlt werde, was ihnen noch an Besoldung
(Kompetenzen) ausstehe; ebenso hätten sie auch ihre Schulden zu bezahlen.
Der Kirchen und des Kirchendienstes müßten sie sich gänzlich enthalten und
müßig sein; aber sonst wolle man sie nicht übergeben (ausliefern), damit sie
ihre Sachen zum Abzug richten können. Bei Leibesstraf dürfen sie nicht die
Untertanen aufhetzen und zu Widerspenstigkeit aufreizen. Wenn sie das tun,
haben die Amtsleute Befehl, sie zu strafen. Das versprachen die Prädikanten
zu tun und bedankten sich für den gnädigen Abschied. Auf Bitten Muslers
brauchte der Prädikant von Achern die Pfarrgefälle von Oberachern, die er
unerlaubt eingezogen hatte, nicht zurückzubezahlen. Welches die Namen der
Prädikanten waren, woher sie stammten und wohin sie zogen, ist unbekannt.

Mit ihrem Wegzug und der Wiedereinführung der katholischen Kirche war die
Reformation in der Landvogtei amtlich zu Ende. Das Werk des Grafen Wilhelm
von Fürstenberg war gescheitert. Als er hörte, daß das Interim in der
Herrschaft Kinzigtal durchgeführt wurde, sagte er, er sehe wohl, daß jedermann
vom Glauben abfallen wolle und tobte darüber sehr.30 Am 21. August
starb er auf Schloß Ortenberg. Seine Leiche wurde in der Kirche von Haslach
i.K. beigesetzt. Mit der Rekatholisierung der Landvogtei scheint jedoch die
kirchliche Ordnung noch nicht wieder voll hergestellt zu sein. Vor allem fehlte
es an Priestern, die die Seelsorge in den von den Prädikanten verlassenen
Pfarreien ausübten. Darum verhandelte man mit dem Pfarrer von Sasbach31,
daß er die Pfarrei Achern32 solange versorge, bis die Stelle wieder besetzt werden
kann.

Auf Befehl des Grafen Friedrich von Fürstenberg und mit Zustimmung des
Bischofs von Straßburg war die Landvogtei Ortenau, damit auch Achern, wieder
katholisch geworden. Unbekannt bleibt, wie die Bevölkerung auf die Wiedereinführung
der kath. Kirche reagierte mit ihren Zeremonien und der lateinischen
Messe, die ja vor allem ein Stein des Anstoßes war. Vom Kinzigtal berichtet
Graf Friedrich, daß man dort die Priester, die Messe und anderes „so
hoch verachtet und vernichtigt, wie es an kaum einem andern Ort geschieht,"
so daß kein Pfarrer hingehen wolle, selbst wenn man ihm viel Geld bietet.33

30 Roth von Schreckenstein, a.a.O. Beilage V.

31 Protokoll der Tagung: GLA Landvogtei Ortenau 119.

32 Vermutlich handelt es sich um die Pfarrei St. Stefan in Oberachern.

33 Schreiben vom 15. 3. 1549. Roth von Schreckenstein, a.a.O. Beilage XV.

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