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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 159
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des Breisgaus, sich mit dem Markgrafen Karl Friedrich von Baden dahingehend
zu verständigen, den Konvent aufzuheben und dessen Besitztümer, von
denen sich ein guter Teil unter badischer Hoheit befand, der Universität Freiburg
zuzuwenden — es war seit der Reformation nichts Ungewöhnliches,
wenn Kirchengüter zur Ausstattung bzw. Unterstützung von Lehranstalten
konfisziert wurden. Auf Grund der Territorialverhältnisse gestaltete sich jedoch
das Vorhaben schwieriger als erwartet. Schließlich gelang es dem Klostervorsteher
, der sich eigens zu diesem Zweck nach Wien begab, Joseph von
seinem Plan abzubringen.4

Bis zum Jahreswechsel 1805/06 hatten die Mönche einigermaßen Ruhe. Zwar
hätten sie nach dem Willen der Reichsdeputation in Regensburg, die im Jahre
1802 die durch die Abtretung des gesamten linken Rheinufers an die Franzosen
aufgeworfene Entschädigungsfrage zu regeln hatte, wie alle breisgaui-
schen Kommunitäten ein Opfer des ritterlichen Malteser-Ordens werden sollen
, der, obwohl selbst eine halbkirchliche Korporation, mit den Breisgau-
Klöstern für seine linksrheinischen Land- und Vermögensverluste entschädigt
werden sollte. Der Johanniter-Großprior zu Heitersheim unternahm denn
auch alle möglichen Schritte, um in den Besitz der begehrten Objekte zu gelangen
. Allein ohne jeden Erfolg. Denn das Erzhaus Österreich und die
vorderösterreichisch-modenesische Regierung in Freiburg stellten sich schützend
vor die Gotteshäuser. Eine Wende trat erst ein, als Österreich im III. Koalitionskrieg
den entscheidenden Waffengang bei Austerlitz verlor und von
den napoleonischen Armeen auch aus Schwaben verdrängt wurde. Allerdings
wieder nicht zugunsten der Malteser, sondern des Kurfürstentums Baden, das
für sein Bündnis mit Frankreich mit dem größten Teil des Breisgaus und der
vorderösterreichischen Landvogtei Ortenau belohnt wurde und mit den hier
befindlichen Stiftern und Bettelklöstern. Zwar verzögerte sich der Vollzug des
Preßburger Friedenstraktats um einige Monate, aber die Zeit der Klöster, insbesondere
der wohlhabenden, neigte sich unaufhaltsam ihrem Ende zu. Die
neue Landesherrschaft gab kein Pardon und bestand auf deren Enteignung
zur Erleichterung ihrer angegriffenen Finanzen. Außerdem mußte der Prälatenstand
als wichtiger Bestandteil der breisgauischen Stände und Landesverfassung
fallen. Er stand dem Souveränitätsstreben und der Staatskirchenpolitik
des neubadischen Staates hindernd im Wege. Mit dem Beitritt des Hauses
Baden zur Rheinischen Konföderation am 12. Juli 1806, die mit der Lossagung
vom deutschen Reich und mit der Erwerbung weiterer Gebiete, der
Großherzogswürde und der vollen Staatssouveränität verbunden war, war das
Schicksal der klösterlichen Korporationen im Breisgau endgültig besiegelt. Sie
waren, wie es damals hieß, mit den neuen Einrichtungen des nunmehrigen
Großherzogtums nicht mehr zu vereinbaren.

4 Aktenstücke GLA 106/110. Vgl. auch Walther, Freiamt, S. 78, der den inneren und äußeren
Zustand Tennenbachs im 18. und 19. Jahrhundert zu ungünstig beurteilt. Das Hauptinventar
vom 2. Juni 1806 ff. (GLA 391/38591) dokumentiert einen beachtlichen Wohlstand.

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