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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 187
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0189
Gericht und nicht dem Standgericht zugewiesen. Seine Ehefrau Cäcilie Fack-
ler, geb. Gotterbarm (1820-1851), bat um vorläufige Entlassung ihres Mannes
mit der Begründung: „Soviel weiß ich, daß er dem ganzen revolutionären
Treiben stets abhold gewesen, wegen seiner Stellung aber als damaliger Bürgermeister
in einer fatalen Lage sich befunden hat und von der Beckerschen
Räuberschar mit Totschießen bedroht worden ist, wenn er ihren Forderungen
nicht genügte ... Mein Mann ist ein Bäcker und nun schon einige Wochen in
Haft. Ich habe vier kleine Kinder und muß mit Beihilfe fremder Leute das
Bäckergewerbe treiben. Sie können sich, Herr Civilcommissär, den tiefen
Kummer einer Frau denken, die ohne allen Trost mit ansehen muß, wie das
Hauswesen bei ohnehin drängenden Schuldverhältnissen den Krebsgang
nimmt und eine ganze Familie ihrem Elende entgegengeht. Zum Belege meiner
nur allzuwahren Angaben berufe ich mich auf das angefügte pfarramtliche
und bezirksamtliche Zeugnis."66

Als Antwort wurde ihr mitgeteilt, sie habe sich wegen ihrer Bitte an die Adresse
des Kriegsministeriums zu wenden. Ein Leumundszeugnis des Gemeinderates
, Fackler habe „durch Berufstreue, Redlichkeit, strenge Unparteilichkeit
und durch Gewissenhaftigkeit in Erfüllung seiner Amtspflichten sowie auch
durch einen sittenreinen Lebenswandel sich das Zutrauen, die Liebe und Achtung
der gesamten hiesigen Einwohnerschaft erworben", sowie eine Reise des
neuen Stadtoberhauptes Alois Kern nach Freiburg zu einer Vorsprache bei
dem Untersuchungsrichter, führten tatsächlich zu dem erwünschten Erfolg:
Am 13. September wurde Fackler nach fast achtwöchiger Haft auf freien Fuß
gesetzt.67

Die Hauptverhandlung ließ lange auf sich warten. Doch wiederum schien
Fackler das Glück, indem er in der Person des Offenburger Anwalts Gustav
Ree einen vorzüglichen Anwalt fand.68 Aus der Verteidigungsschrift erhalten
wir ein wesentlich anderes Bild der Vorgänge vom 2. Juli 1849:

„Man werfe Fackler vor, daß er dem Befehle des sich Oberbefehlshaber der
5. Division nennenden Johann Philipp Becker entsprochen habe, das 1. Aufgebot
zum Auszug aufzufordern und die Sammlung von Nahrungsmitteln für
das Volksheer schriftlich anordnete. Beides gebe Fackler unumwunden zu,
doch müsse man wohl die Umstände in Betracht ziehen, die ihn dazu gezwungen
hätten. Becker habe von Hausach aus am 2. Juli einen Befehl an das Bürgermeisteramt
Haslach mit dem Wortlaut geschickt: .Demselben wird aufgegeben
, in allen Gemeinden des Amtsbezirks das 1. Aufgebot aufzubieten und
uns sogleich in das Hauptquartier von Hornberg zu schicken.' Denselben Befehl
habe er schon vorher im Kreuzwirtshause in Haslach mündlich an Fackler

66 Göller, Hochverrat, S. 22-24.

67 a. a. O., S. 27.

68 Über den früheren Offenburger Bürgermeister Gustav Ree und die 48er Revolution: Otto
Kähni, Offenburg und die demokratische Volksbewegung 1848-1948. Offenburg 1948.

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