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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 218
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zwar nicht, die bestehenden Behörden auszuschalten, wohl aber auf deren
Entscheidungen Einfluß zu nehmen. Die Verwaltung ihrerseits bewies, indem
sie sich auf den Boden der neuen Machtverhältnisse stellte, ihre zunächst flexible
Haltung. Konfliktstoff ergab sich aus der Debatte um die Höhe der Teuerungszulage
für die Beamten, deren soziale Lage durch den Krieg erschüttert
worden war. Am 6. 11. war der Bürgerausschuß nach langer Zeit wieder einmal
einberufen worden. Man beschloß, eine Kommission, bestehend aus Gemeinderäten
und Mitgliedern des Bürgerausschusses, einzusetzen. Auf der
Kommissionssitzung am 11. Nov. wurde die Angelegenheit im Hinblick auf
die Zeitverhältnisse auf drei Wochen vertagt. Schließlich kürzte die Kommission
entgegen dem Beschluß des Bürgerausschusses die Teuerungszulage um
50 °/o. Der Arbeiterrat sprach sich in einem Schreiben an den Beamtenrat gegen
das eigenmächtige, sozial rückständige Vorgehen der Kommission aus
und verlangte für die Beamten, Angestellten und Bediensteten den vom Gemeinderat
vorgesehenen Betrag, für die städtischen Arbeiter eine höhere Festsetzung
.

Bürgermeister Dr. Bender wies in einem Schreiben an den Arbeiterrat darauf
hin, „daß die Gemeindeverwaltung grundsätzlich auf dem Standpunkt der
Freiheit der Selbstverwaltungskörper bestehen muß und deshalb ein Eingreifen
von Instanzen, die außerhalb des Rahmens der Gemeindeverwaltung stehen
, nicht wünschen kann . . .25." Der Arbeiterrat wandte sich darauf an das
Ministerium für soziale Fürsorge in Karlsruhe mit der Bitte, es wolle veranlassen
, daß der Beschluß des Bürgerausschusses ausgeführt und nicht dem Kommissionsbeschluß
stattgegeben werde. Der Arbeiterrat konnte sich dabei auf
eine Entschließung des Bezirksbeamtenrats vom 11.12. berufen. Er hatte sich
für die ursprünglich vorgesehene Summe ausgesprochen. Weiter heißt es: die
Verteilung soll nicht rein schematisch erfolgen, sondern den Anforderungen
der sozialen Gerechtigkeit entsprechen. Die Familien- und Einkommensverhältnisse
der wirtschaftlich Schwächeren müßten durch die Bewilligung verhältnismäßig
höherer Beträge berücksichtigt werden. „Hierbei kann das Beispiel
der Stadtgemeinde Mannheim Beachtung finden, welche s. Zt. bei den
oberen Beamtenkategorien eine Verbesserung von etwa 15 % und bei den geringer
Bezahlten eine solche bis zu 30 % eintreten ließ."26 Das Ministerum des
Innern lehnte ein Eingreifen der Staatsaufsichtsbehörde ab, da die Gewährung
der Teuerungszulage und die Art ihrer Verteilung ausschließlich der Selbstverwaltung
der Gemeinde überlassen sei.

In den Kreisen der kleinstädtisch strukturierten Bevölkerung Bühls, wo ein
großes Potential von Industriearbeitern wie in den Großstädten Mannheim
und Karlsruhe fehlte, konnten radikale Bestrebungen, wie sie der linke Flügel
der USPD und der Spartakus in Berlin verfolgte, keinen Nährboden finden.

25 NW.

26 NW.

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