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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 334
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1980/0336
Die Reparaturarbeiten

Nach über 80jährigem Betrieb des Entenfangs fielen im Jahre 1802 erstmalig
größere Reparaturarbeiten'5 an. An den Gesamtkosten übernahmen die
frohnpflichtigen Gemeinden einen Anteil.

Als jedoch im Jahre 1818 eine größere Baumaßnahme zur Durchführung
kommen sollte, nämlich die Aushebung der Gräben und des verlandeten Weihers
, gab es Spannungen mit den frohnpflichtigen Gemeinden, da diese derartige
Frohnleistungen rundweg ablehnten. Frohnpflichtig waren die Gemeinden
Bischofsheim (später Rheinbischofsheim), Bodersweier, Diersheim, Freisten
, Hausgereut, Helmlingen, Holzhausen, Leutesheim, Linx, Memprechts-
hofen, Muckenschopf, Scherzheim und Zierolshofen. Neufreistett und Lichtenau
waren aufgrund ihrer Stadtrechte von diesen Leistungen befreit, ebenso
Graueisbaum und Hönau wegen ihren schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen
.

Am 18. Juni 1818 erschienen auf Vorladung beim Bezirksamt Rheinbischofsheim
Vogt Hügel von Bischofsheim, Gerichtsmann Fessler von Freisten, Vogt
Stoß von Muckenschopf, Stabhalter Hänsel von Graueisbaum, Gerichtsmann
Bertsch von Scherzheim und Vogt Decker aus Helmlingen.
Sofort protestierte hierbei Stabhalter Hänsel aus Graueisbaum gegen den Beizug
seiner Gemeinde, da diese frohnfrei sei. Die Vorgesetzten von Helmlingen
, Scherzheim und Muckenschopf protestierten ausdrücklich dagegen, die
Maßnahme in der Frohn ausführen zu lassen. Vogt Zimmer aus Memprechts-
hofen wies auf die Schwierigkeit der Ausführung hin und erklärte, daß diese
Arbeiten der Neuanlegung wie vor nahezu 100 Jahren gleichkämen. Seine Gemeinde
sollte unter allen Umständen hiervon befreit werden, da die Bürger alle
Enten vom Entenfang wegbringen und darüber hinaus sämtliche Besoldungsnaturalien
des Entenfängers herbeifahren müßten.
Gemeinschaftlich trugen die Ortsvorgesetzten vor, man müßte zunächst feststellen
, ob die Aushebung des Weihers als Herrschaftsfrohnen zu gelten haben
. Die Grabenaushebung wurde jeweils von den Gemeinden nördlich von
Freistett ausgeführt.

Um die notwendige Auswerfung nicht aufzuhalten, schlugen die Vorgesetzten
vor, diese nach einer Versteigerung ausführen zu lassen. Das Großherzogl. Bezirksamt
schloß sich dem Vorschlag an.

Am 23. Juni 1818 wurde die Arbeitsausführung öffentlich versteigert und
zwar in drei getrennten Maßnahmen:

a) Aushebung des Weihers — geringstes Angebot 526 fl. 30 Kr.

b) Aushebung des oberen Grabens (Zulauf) 36 fl.

c) Aushebung des unteren Grabens (Ablauf) 10 fl.

Gesamtbetrag 572 fl. 30 Kl.

15 GLA 358/57

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