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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
60. Jahresband.1980
Seite: 340
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Die Anlage erforderte immer wieder Instandsetzungen. So berichtete das
Forstamt Rheinbischofsheim im Jahre 1906, daß der Weiher wieder stark verlandet
sei und stellenweise nur noch eine Wassertiefe von 20 cm hat. Am 4.
September 1907 wurde die Arbeit an die beiden Freistetter Bürger Friedrich
Klotter 12 und Ludwig Keck 3 zum Angebotspreis von 15 Pfennig pro qm
Aushub vergeben. Hierbei mußte das Aushubmaterial hinter die Schilfwände
verbracht werden. Seinerzeitige Pächter waren Karl Bauer, Fabrikant und
Emil Zimmer, Bürgermeister, beide aus Neufreistett. Doch schon einige Jahre
später fand eine Aushebung des Weihers mit sämtlichen Gräben statt. Der
Pächter Wildbretthändler Stefan Stern aus der Finkwillerstraße in Straßburg
beteiligte sich mit 3.000 M an den Gesamtkosten von 5.000 M. Dem gingen jedoch
langwierige Verhandlungen voraus. Die nächste Verpachtung erfolgte
dann für den Zeitraum 1. September 1924 bis 31. August 1936. Man dürfte
nicht geahnt haben, daß es sich um die letzte Pachtperiode handeln sollte. Als
Pächter traten auf Benjamin Karcher aus Freistett, Karl Bauer aus Neufreistett
und Georg Hauss aus Rheinbischofsheim. Der Pachtpreis betrug jährlich
1.150 RM (nach der Rentenmark als Zwischenwährung wurde ab 30.8.1924
die Reichsmark als Währung eingeführt).

Die Aufhebung des Entenfangs

Doch bereits im Jahre 1927 wurden Stimmen laut, die das Fangen und Töten
der Enten auf diese Art und Weise verurteilten. Auch staatlicherseits neigte
man mehr zur Feststellung, daß diese Methode nicht mit waidmännischen
Grundsätzen in Einklang stand. Diese Bestrebungen zum Schutze der heimischen
Tierwelt kam auch zum Ausdruck durch die Verordnung vom 6.6.1930.

Bereits in diesem Jahr wurde auch das Schicksal des Entenfangs besiegelt.
Denn durch Erlaß des Ministeriums des Innern -Forstabteilung- vom 24. März
1930 Nr. 2555 wurde die Aufhebung des Entenfangs zum 31. August 1932 verfügt
. Nachdem jedoch der Pachtvertrag eine Laufzeit bis 31. August 1936 hatte
, waren wiederum Verhandlungen mit den Pächtern erforderlich, um deren
Zustimmung zur vorzeitigen Pachtauflösung zu erhalten. Der Staat zeigte
Entgegenkommen und bot den Pächtern für die drei letzten Pachtjahre einen
Preisnachlaß von 850 RM pro Jahr an. Die Pächter stimmten diesem Vorschlag
zu, so daß der Aufhebung zum festgesetzten Termin, dem 31. August
1932 nichts mehr im Wege stand.

Wie in diesem Beitrag erwähnt, waren in der 210jährigen Geschichte des Entenfangs
als herrschaftliche Entenfänger tätig Johannes Schöpflin, alsdann 3
Generationen der Familie Käßer und anschließend als angestellte Entenfänger
der Pächter 3 Generationen der Familie Wickersheimer.

Alle übten den nicht leichten Beruf des Entenfängers mit großem Interesse,
Treue und Sachverstand aus. Ihre Namen sind auf das engste mit der Ge-

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