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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 105
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länglich des Landes zu verweisen. 1732 war bereits wieder ein Erlaß ,,auff denen
Rats-Häuseren durch die Beambte und Schultheissen also gleich zu publi-
ciren, und daselbsten und in denen Würthshäuseren zu affigiren"; darin wurden
, wohl weil sonst kein Ausweg schien, diejenigen, die sich bisher der Wilderei
schuldig gemacht hatten, insgesamt amnestiert: „Softe sich aber diesen
ohngeachtet jemand vermessen offterwehnter Dieberey ferners nachzugehen,
mithin diese unsere verkündete Amnesti und vollkommene Verzeyhung muth-
willig ausser acht zusetzen, so sollen der oder diejenige auff betretten oder ge-
nugsamber Gerichtlicher Überführung anstatt der biß herigen Geld-Buß,
Schantz-Arbeit oder Land-Verweisung ohne alle zu gewarthen habende Gnad
auff die Galeeren oder Ruder-Bänck Zeit-Lebens condemnirt (. . .)
werden"11. 1736 mußte diese Strafandrohung wieder ,,aus Mangel der Gelegenheit
diese Bößwicht auff die Ruder-Bänck zubringen, in eine Lands-
Verweisung veränderet"12 werden. Weitere Verordnungen richteten sich besonders
gegen bewaffnete, maskierte und bandenmäßig organisierte Wilderer,
die an Leib und Leben gestraft, je nachdem auch auf der Stelle niedergeschossen
werden sollten. Es war offenbar schwer, das Vergnügen eines einzelnen
oder doch einer Minderheit gegen die Bedürfnisse der Mehrheit zu verteidigen.

Es kann also nicht weiter verwundern, daß die bürgerliche Opposition, wo immer
sie sich regte, die adlige Jagdleidenschaft als genauen Ausdruck des Despotismus
begriff — und angriff. So fingierte Matthias Claudius das rührende
„Schreiben eines parforcegejagten Hirschen an den Fürsten der ihn parforce-
gejagt hatte, d. d. jenseit des Flusses"13; und Jean Paul machte in einem ebenso
fiktiven Bericht darüber, „Wie ein Fürst seine Unterthanen nach der Parforcejagd
bewirthen lassen"14, die ironische Bemerkung, es müsse „jeder Bauer
bekennen, daß ein Fürst allemal zwischen ihm und dem großen (sonst so geschätzten
) Wildprete einen großen Unterschied zu machen wisse, indem er ihn
weder schießet wie dieses, noch in harten Wintern mit Hütten und Fraß versorget
wie dieses"15. Am deutlichsten wurde Gottfried August Bürger in seinem
Gedicht „Der Bauer. An seinen Durchlauchtigen Tyrannen":

„Wer bist du, Fürst, daß ohne Scheu
Zerrollen mich dein Wagenrad,
Zerschlagen darf dein Roß?

Wer bist du, Fürst, daß in mein Fleisch
Dein Freund, dein Jagdhund, ungebleut
Darf Klau' und Rachen hau'n?

11 Zit. nach ebda.

12 Zit. nach ebda., S. 304.

13 Matthias Claudius, Sämtliche Werke. Hrsg. von Jost Perfahl. München 1968, S. 156—157.

14 Jean Paul, Sämtliche Werke. HKA 1. Abtig., Bd. 1 (= Satirische Jugendwerke). Weimar 1927,
S. 521—524.

15 Ebda. S. 523.

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