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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
62. Jahresband.1982
Seite: 218
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Packen war als irgendein Schweizer Exportartikel deklariert, um deren Transport
Adolf Geck sich auch persönlich kümmerte. Im damaligen Sommer hatte
er als „Mitglied der Schiebergesellschaft für ,Schweizerkäse' " wie so oft einen
Geschäftsgang in das Grenzgebiet unternommen.

Die Verurteilung der Offenburger Demokraten wirkte nun keineswegs abschreckend
, denn gerade 1884 wechselten viele Mitglieder der Volkspartei in
dieser Stadt zur Sozialdemokratie über. Dazu trug auch August Bebel, der im
Sommer 1881 aus Leipzig ausgewiesen worden war, seinen Teil bei: „Dieses
Martyrium Bebels veranlaßte die Offenburger Demokraten, den Verfolgten
näher kennenzulernen. Es wurde Freundschaft geschlossen und aus ihr entstand
Parteigenossenschaft und Verfolgung."

Redeverbot — Zeitungsverbot — Gefängnis

Die Verfolgungsmaßnahmen waren mannigfacher Art. Als am 14. Januar 1887
der Reichstag aufgelöst wurde, weil er die Festlegung des Militärhaushaltes
auf 7 Jahre bei einer geforderten Erhöhung der Friedenspräsenzstärke des
Heeres um 10% abgelehnt hatte, behinderte die Regierung den Wahlkampf
der Sozialdemokraten mit den schärfsten Mitteln. Aufgrund der Erlasse vom
17. Januar und 2. Februar 1887 des badischen Innenministeriums konnten alle
sozialdemokratischen Versammlungen verboten oder aufgelöst werden. Das
galt vor allem, wenn führende oder bekannte Sozialdemokraten als Redner,
Leiter oder Veranstalter auftraten, wobei ausdrücklich auf Adolf Geck wegen
seiner scharfen Ablehnung der Septennatspolitik hingewiesen wurde. Für die
Reichstagswahl hatte er sich auch im 7. bad. Wahlkreis als Zählkandidat zur
Verfügung gestellt. Am 21. Februar, dem Tag der „Fasching-Hurrawahl",
wurde ihm nach der Stimmabgabe im Wahlbüro der Brauerei Wagner der Erlaß
des Landeskommissärs über das Verbot seiner Zeitung überreicht. Als er
am gleichen Tag nach einer ergebnislosen Verhandlung über die Aufhebung
des Verbots das Gebäude des Landeskommissärs in Freiburg verließ, wurde er
aufgrund einer falschen Beschuldigung von einem Kriminalkommissar verhaftet
und einige Tage im dortigen Amtsgefängnis eingesperrt. Für den unterdrückten
„Volksfreund" erschien zunächst vom 2.—9. März die
„Parlaments- und Gerichts-Zeitung" (Unpolitische Zeitung) im Format
35/25, und ab 12. März kamen im kleineren Format 25/18 die „Offenburger
Nachrichten" (Anzeigenblatt für Offenburg und Umgebung) heraus. Am
1. Juli kehrte Geck mit den „Offenburger Nachrichten, Volksblatt Südwestdeutschland
" wieder zum Format 35/25 zurück.

Nach einem Beschluß des „Arbeiterwahlvereins Offenburg" vom 27. August
sollte eine öffentliche Versammlung mit dem früheren Reichststagsabgeordne-
ten Wilhelm Bios in der Brauerei Franz Schuemacher stattfinden. Nach der
Ankündigung der Veranstaltung wurde sie umgehend verboten, u.a. mit der
Begründung, daß der Einberufer Adolf Geck Bestrebungen, welche auf den

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