Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0078
Ansonsten konnte die Stadt nur vor dem Reichskammergericht belangt werden
. Bürger der Stadt waren nur dem „ehrsamben Rat" untergeben, der auch
die Todesstrafe verhängen und ohne Einspruchsrecht des Beschuldigten auch
selbst durchführen konnte.48

Überhaupt stellte diese Gerichtshoheit des Rates ein Kernstück der Stadtrechte
dar; so ist es nicht verwunderlich, daß alle Pfandherren, denen die Ortenauer
Reichsstädte vom Kaiser verpfändet wurden, dieses Recht immer wieder neu
anerkennen mußten. Als 1358 der damalige Pfandherr, Bischof Berthold von
Straßburg, genau dieses Recht durch ein Privileg Kaiser Karl IV. brach und
die Zeller somit vor sein Gericht ziehen konnten, war damit der Bestand der
Reichsstadt gefährdet. Das von Lambert von Burn 1366 erreichte gegenteilige
Privileg stellte denn auch die Gerichtshoheit an die Spitze.49

Zur wirtschaftlichen und politischen Stärkung der kleinen Reichsstadt erhielt
Zell noch die Landstäbe Nordrach, Biberach und Entersbach, während das
Tal Harmersbach, bedingt durch einen anderen Pfandherrn, sich zum selbständigen
Reichstal Harmersbach entwickelte.50

Die Bewohner der Reichsstadt waren mit ganz unterschiedlichen Rechtsstellungen
ausgestattet:51

Zunächst die Bürger in der Stadt und in der „Wacht", d.h. aus den Ansied-
lungen unmittelbar vor den Toren der Stadt. In der damaligen Zeit waren dies
v.a. wohl die Bewohner des alten Dorfes, soweit sie nicht dem Kloster unmittelbar
zugehörten. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß die
Bürger in den ersten Jahrzehnten der Stadt fast ausschließlich von der Landwirtschaft
lebten. Da ein beträchtlicher Teil der neuen Bürger sich aus nicht
erbberechtigten Bauernkindern aus der Umgebung rekrutierte52, werden diese
Ackerbürger versucht haben, die vorhandene Fläche rings um die Stadt landwirtschaftlich
zu nutzen. In diese Zeit fällt ein weiterer Höhepunkt der Rodungstätigkeit
. Götz53 kommt in seiner Arbeit zum Schluß, daß zwischen dem
16. und 18. Jahrhundert der Höhepunkt der landwirtschaftlichen Nutzung der
Flächen im Harmersbach- und Nordrachtal erreicht war.

Zu diesen Ackerbürgern mögen sich schon früh Handwerker gesellt haben,
denn schon die ersten Auseinandersetzungen mit dem benachbarten Reichstal
Harmersbach drehten sich um das Recht der Harmersbacher auf eigene Handwerker
. Diese wurden ihnen aber erst im 16. Jahrhundert zugestanden.54

48 Veit, a.a.O., S. 111—118. — Disch, Chronik, S. 20—40.

49 Die Urkunde ist abgedruckt in der Schrift: „Beschreibung der in der Reichs-Stadt Zell a./H. den 11. Decem-
bris 1760 entstandenen Empörung und Aufruhr, auch Untersuchung der Ursachen, welche die Aufrührer
vorschützen", Straßburg, 1761.

50 Zum Reichstal Harmersbach vgl. E. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes . . ., S. 220 ff.

51 Disch, Chronik S. 41—45; — Veit, Verfassung und Verwaltung . . ., S. 136—145.

52 Grimm, Stadttopographie . . ., S. 9.

53 Götz, Untersuchungen . . ., S. 37 ff u. S. 114 ff.

54 Disch, Chronik, S. 46 u. S. 328.

76


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0078