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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0326
haltung des Chores und des Turmes zu sorgen hatten, erwartete man auch von
ihnen Zuschüsse. Aber diese Rechnung ging nicht auf.

Das Kath. Kirchendepartement untersagte die Verwendung des Nikolauskapellen
- und des Bruderschaftsfonds. Beide seien 1787 nicht dem Religionsfond
zugeteilt worden und müßten darum als private Stiftungen angesehen
werden. Für den Kirchenbau kann ihr Vermögen nicht eingezogen werden113.
Viel Streit gab es auch wegen der Zuschüsse der Zehntherren, des Großherz.
Ärars und des Pfarrers von Oberachern, denen der Kirchenzehnt zustand. Unter
Beiziehung von geschichtlichen Dokumenten und unter Hinweis darauf,
daß Allerheiligen es stets abgelehnt hatte für die Turmreparaturen aufzukommen
, bestritt der Staat seine Verpflichtung zur Zahlung.114 Der Streit erwies
sich jedoch als überflüssig, da der Turm samt dem ehemaligen Chor nicht abgerissen
, sondern in den Neubau einbezogen wurden. Gefährdet aber wurde
die Finanzierung und damit das Bauvorhaben durch den Einspruch der Gemeinde
Oberachern.

Am 5. 12. 1814 protestierten Pfarrer und Gemeinde gegen die „unbegründeten
Anmaßungen'' der Gemeinde Achern, allein Anspruch auf die Güter und
Gefälle der Johanneskirche zu haben. Auf sie habe Oberachern ein ebenso
großes Recht. Die Kirche liege in der Mitte des Ortes. Die Bewohner links des
Mühlbaches haben bis zur Translation der Pfarrei nach Achern 1535 zu ihr gehört
und wurden danach der Stefanspfarrei eingepfarrt. Ihre Interessen müsse
demnach die Gemeinde vertreten. Sie wird „jeden ferneren Angriff auf die
Güter von St. Johann durch alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel und nötigenfalls
mit Gewalt zu vernichten suchen." Die Auseinandersetzungen waren
so heftig, daß „gegenseitige Tätlichkeiten"115 zu befürchten waren. Oberachern
betraute einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen. Die
Bürger Acherns veranstalteten eine Unterschriftensammlung, um einen Prozeß
in petitorio (Klage zur Geltendmachung des Eigentumrechtes) führen zu
können116. Schließlich kam nach neunjährigem Streiten am 27. 2. 1823 ein
Vergleich117 zustande. Danach erhielt Achern 3/4 des Johannesfonds und 3
Quart von dem Erlös der Versteigerung der Johanneskirche und ihres Bodens.
Auf den Lichtzehnt, den sie von ihren Pfarrkindern einzog, verzichtete Oberachern
auf ewige Zeiten, wohingegen Achern seine Klage beim Gericht zurückzog
. Schließlich zahlte Achern noch ein Aversum von 400 fl, womit sämtliche
Ansprüche Oberacherns auf den Lichtzehnt aus früheren Zeiten abgegolten
waren.

113 EAF 123 Schreiben v. 15. 9. 1812

114 EAF 123 zahlreiche Schreiben in dieser Sache

115 EAF 123

116 EAF 123 Schreiben v. 2. 6. 1821

117 EAF 123

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