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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0028
werk. Das für die mittelalterliche Kriegführung so wichtige Prinzip der Überhöhung
, schon für die Lage der Burgen bestimmend, kam auch hier zur Anwendung
, indem man die Mauer weit in die Höhe zog, oft 10, 12 oder 15 Meter
hoch. Sie sollte nicht nur unübersteigbar sein, sondern den Eindringling in
hoffnungsloser Distanz halten. In überlegener Höhe, auf den Wehrgängen,
geschützt durch Zinnen, standen die Verteidiger. Schießscharten in Verbindung
mit Schießkammern kamen erst im Laufe des 13. Jahrhunderts auf, zuerst
in Form langer Schlitze für Armbrustschützen.

Besonders gut bewehrte Burgen verfügten schon im 13. Jahrhundert über eine
zweite äußere Mauerlinie. Diese zusätzliche Mauer, Zwingermauer genannt,
konnte weniger hoch und geringer an Stärke sein und erfüllte doch ihren
Zweck. Nicht nur, daß der Gegner zwei Mauern überwinden mußte, er geriet
nach dem Übersteigen der äußeren in den Zwischenraum, den „Zwinger", in
dem er den Verteidigern schutzlos ausgesetzt war.

Den Burghof bemaß man nur eben so groß wie unbedingt notwendig. Je kleiner
er war, je kürzer die Mauerlinie ringsum, desto leichter war er auch mit geringer
Mannschaft zu verteidigen. Die Grundrißformen waren meist einfach
und übersichtlich (vier- bis achteckig), wenn auch selten streng geometrisch regelmäßig
. Nur die Tief- und Wasserburgen erbaute man öfter über konsequent
rechteckigen oder quadratischen Grundrissen.

Dem Sicherheitsbedürfnis der Burgherren genügten Höhenlage, Gräben und
Mauern noch nicht. Der imposanteste Wehrbau stand inmitten der Burg, auf
der höchsten Stelle oder an der meistgefährdeten Seite: der Bergfried. Die
Fortifikationsprinzipien wiederholen sich hier auf einen einzigen Bau verdichtet
noch einmal:

— gewaltige Mauerstärke von oft drei bis vier Metern, um Geschosse und
Stöße unwirksam zu machen

— Reduzierung der Öffnungen auf ein Minimum, indem Fenster durch
Scharten ersetzt sind und der Zugang unmittelbar ins hochgelegene Obergeschoß
hinauf verlegt wird (sechs bis zehn Meter hoch)

— aufs letzte gesteigerte Überhöhung durch die Turmgestalt mit 20 bis
40 Metern Höhe.

Daß der Bergfried in den typischen Ausmaßen des 13. Jahrhunderts nicht als
Wohnung gedient haben kann (wie oft angenommen wird), ergibt sich nicht
nur aus seiner Verschlossenheit, sondern auch aus der geringen Innenfläche
(von 10 bis 25 qm). Er war Fluchtbau für den Fall äußerster Gefahr. Freilich,
so fest und uneinnehmbar er sich darstellt, über seinen praktischen Wert läßt
sich dennoch streiten: Wie wollte man sich in diesem engen, unwirtlichen Bau
noch lange halten, wenn der Gegner die Burg besetzt hatte? Aber der Bergfried
hatte noch eine ganz andere Funktion, die über Zweckmäßigkeitserwägungen
weit hinausging (wovon unten zu berichten ist).

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