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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0145
Die Herrschaftsverhältnisse

Die ersten urkundlich nachweisbaren Herren des unteren Schlosses waren die
Ritter von Bach (1311 Berthold von Bach), Lehensleute der Ebersteiner, der
Markgrafen von Baden u.a. Mit Jörg von Bach starb das Geschlecht 1538 in
der männlichen Linie aus. Sein Grabmal, ein Werk Christophs von Urach findet
sich an der Außenwand des Chores der Heiligkreuzkirche in Offenburg.
Das Erbe fiel an die Töchter seiner Schwester Katharina. Das untere Schloß
kam an Philipp, Kämmerer von Worms, genannt von Dalberg, ein Sohn der
ebenfalls Katharina genannten Tochter, die in erster Ehe mit einem Cronberg,
in zweiter mit einem Dalberg verheiratet war. Dieser Philipp war der erste
Grundherr des Dalbergschen Stammes. An ihn erinnert noch das Allianzwappen
Dalberg-Cronberg von 1549 über dem Eingang des Treppenturmes. Er
war es, der das Schloß im Renaissancestil umbaute. Außerdem bemühte er
sich die Herrschaftsverhältnisse des Schlosses mit dem Markgrafen von Baden
zu regeln. Als das Dalbergsche Geschlecht 1615 im Mannesstamm erlosch,
wurde der Besitz unter den zwei Töchtern Philipps von Dalberg geteilt, von
denen die eine Anna mit Johann Philipp Knebel von Katzenellenbogen, die
andere mit Hans Wolf von Elz verheiratet war. 1725 wurde der Besitz wieder
vereinigt durch Franz Ludwig von Knebel, der den Elzschen Anteil käuflich
erwarb. Die neuen Besitzer hatten allerdings keine Freude mit ihrem Besitz,
denn durch die Kriege des 17. und 18. Jahrhunderts wurde das Schloß immer
wieder in Mitleidenschaft gezogen, besonders während der Eroberungskriege
Ludwigs XIV. Eine andere Sorge plagte die Familie, da die Markgrafen von
Baden die Reichsunmittelbarkeit ihres Besitzes in der Ortenau bestritt. Von
1726—1806 dauerten die Streitigkeiten. Als ein Austrägalgericht (bestimmtes
Schiedsgericht) 1765 dem Freiherr von Knebel nicht die Reichsunmittelbarkeit
für seine ortenauischen Liegenschaften anerkannte, wandte sich dieser an den
Reichshofrat in Wien, der 1783 bestätigte, daß die beiden Schlösser zu
Neuweier samt den dazugehörigen Häusern, Höfen und Gütern reichsunmittelbar
seien. Doch war Markgraf Karl Friedrich mit dieser Entscheidung nicht
einverstanden und wandte sich an den Kaiser. Der Streitfall löste sich mit dem
Ende des alten deutschen Reiches 1806 von selbst.

Der damalige Besitzer der Herrschaft Freiherr Franz Philipp von Knebel-
Katzenellenbogen gab sich viele Mühe, den Wohlstand seiner Untertanen zu
fördern. So verpflanzte er Reben aus Nierstein und Laubenheim nach Neuweier
, um die Qualität der bodenständigen Weine zu heben. Einer der Herren von
Katzenellenbogen brachte im 18. Jahrhundert aus Würzburg den Brauch mit,
den Wein in Bocksbeutel abzufüllen. Daraus leiteten die Winzergenossenschaften
Neuweier, Varnhalt, Umweg und Steinbach nach ihrer Gründung das
Recht ab, einen Teil ihrer Weine auf Bocksbeutel abzufüllen, ein Recht das ihnen
durch Entscheid des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 1971 bestätigt wurde
. Da Freiherr Franz Philipp unvermählt blieb, entspann sich nach seinem
Tod 1816 ein langdauernder Streit unter seinen Erben. Zunächst gelangte das

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