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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0183
hielt, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. Die Röder waren im 13./14. Jahrhundert
die zahlenmäßig größte Adelsfamilie in der Ortenau, die, wie auch ihr
Besitz, weitum verbreitet war. Dieses Geschlecht, das Personen von hohem
Rang in weltlicher Herrschaft und geistlichem Stande hervorbrachte, spaltete
sich in mehrere Zweige. Die Röder erscheinen als Lehensträger vieler Herren
und waren hoch angesehene und besonders bevorzugte Dienstmannen der
Markgrafen von Baden, hatten hohe Ämter an deren Hof inne und waren
geschätzte, verläßliche Begleiter ihrer Herren in Krieg und Frieden. Von den
Rödern künden zahlreiche Stiftungen in der näheren und weiteren Umgebung.

Jener erwähnte Burkhard (Rodere, Rode, Roderius, Rodir, von Hohenrod,
von Iberg und von Rodeck) ist urkundlich erstmals 1225 genannt und läßt sich
bis 1280 verfolgen. Er erscheint mehrfach als Zeuge in Urkunden der Markgrafen
von Baden, deren Truchseß er genannt wird. Unter den Enkelkindern
kommt es 1349 zur Teilung von Burg und zugehörigen Gütern. Während
Reinbold den „steinin stocke" und den „innern twingel" der Burg erhält und
Agnes den Vorhof, soll der weiteren Bestimmung nach der überlebende Teil
den anderen beerben.

Im Jahre 1379 verkauft Agnes ihren Anteil an der Burg Rodeck an den Bischof
von Straßburg um 500 Florentiner Goldgulden. Gleichermaßen verkauft
Reinbold seinen Teil an den Markgrafen von Baden und erhält ihn ebenfalls
nebst Gütern 1379 zu lebenslanger Nutznießung unter dem Versprechen zurück
, die Burg in der Art eines Amtmannes für seinen Lehensherrn zu verwalten
. Da Reinbold vor Agnes starb, sollte nach jenem Teilungsvertrag diese ihn
beerben und so auch die Hoffnung des Bischofs von Straßburg auf Erhalt
auch dieses Teiles in Erfüllung gehen. Doch erkannte das Schiedsgericht zwischen
dem Straßburger Bischof Wilhelm von Diest und Markgraf Bernhard
von Baden in der Hagenauer Urkunde vom 27. August 1401 über die umstrittenen
Besitzrechte, daß „ieder teil by dem synen sol bliben".

Als nun am 14. Oktober 1419 Markgraf Bernhard Rodeck mit Leuten, Gütern
und anderen Herrlichkeiten und Zugehörungen dem Straßburger Domherrn
Graf Friedrich von Zollern-Hohenzollern auf Lebenszeit übergab, war inzwischen
wohl die ganze Burg in markgräflichen Besitz übergegangen. Bemerkenswert
mag in diesem Zusammenhang sein, daß bis dahin mehr von der
„Burg" oder „Feste" die Rede war, während bei dieser Vergebung und auch
meist fortan vom „Schloß" berichtet wird. Der neue Besitzer muß sich übrigens
neben anderen Verpflichtungen auch dazu bereit erklären, in den ersten
zehn Jahren alljährlich 100 Gulden aus eigenen Mitteln „an zwyngolff, muren
und anderen notdurftigen buwen" des Schlosses zu verbauen, wozu der Markgraf
den Kalk „gen Rodeck" zu liefern verspricht.

Nach dem Tode des Straßburger Domherrn als Bischof von Konstanz (1436)
kommt Rodeck wieder an die Röder zurück. Hierbei hat wohl zunächst ein

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