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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0184
Heinrich das Lehen, und dann ist Friedrich Röder der Ältere beurkundet.
Nach dessen Ableben erhält sein Bruder Heinrich laut Lehensbrief vom 5. Juli
1455 Schloß Rodeck mit den Leuten und zugehörenden Gütern als Mann- und
Weiberlehen, welch letzteres Recht sich bald als wichtig erweisen sollte. Nach
der Belehnung an dessen Söhne Dietrich, Jakob und Thomas fällt Rodeck an
die beiden Söhne des letztgenannten, an Heinrich und Eberhard. Dieser tritt
als geachteter Vermittler zum Bauernhaufen im Renchtal auf und ist 1525 Vertreter
der Ortenauer Ritterschaft beim Vertrag mit den Bauern zu Oberkirch.
Dort hat er als bischöflich-straßburgischer Amtmann in der Ortenau seinen
Amtssitz und wird als Ritterrat und Mitglied des Ausschusses der Ortenauer
Reichsritterschaft hervorgehoben.

Neunmal wird Rodeck in der Folge wegen der Minderjährigkeit von Eberhards
Enkel Hans Dietrich in Vormundschaft gegeben, bis er selbst 1582 das
Lehen antreten kann. Während dieser Besitzer in den Ritterschaftsakten
schon 1604 als verstorben erscheint, läßt er sich ansonsten urkundlich noch
ein Jahr später erfassen. Mit dem wohl 1605 erfolgten Tod war die Linie der
Röder von Rodeck ausgestorben, da Hans Dietrich nur drei Töchter hinterließ
. Nachdem jedoch für Rodeck auch die weibliche Erbfolge galt, verblieben
Anastasia, Ursula und Kordula im Besitz des Lehensgutes. Letztere war mit
Hans Heinrich Nagel von der Alten Schönstein verheiratet, der nach allerlei
Auseinandersetzungen 1614 mit Schloß Rodeck belehnt wurde.

Die Wirren des 30jährigen Krieges machten sich auch bei dem Rodecker
Besitztum bemerkbar. Markgraf Wilhelm stellte es seinem Obervogt zu Stollhofen
in Aussicht, jedoch unter dem Vorbehalt, daß er die zwei noch lebenden
Röder-Töchter so lange im Besitz lasse, bis die letzte gestorben sei. Jedoch
scheint Obervogt Georg Friedrich Roben von Lontzen nicht in den Genuß des
Lehens gekommen zu sein. Um dieses bemühten sich indessen der Diersburger
Zweig der Röder sowie die aus dem Renchtal stammende Schultheißsche Linie
„von Neuenstein". Johann Rudolf von Neuenstein sicherte sich durch unverzügliche
Erlegung der Lehenssumme die Anwartschaft, wurde „mit Rodeck
belehnt 1631" und erhielt es 1641 von Markgraf Wilhelm gemäß den üblichen
Bedingungen zu einem rechten Mannlehen bestätigt.

Fortan blieb diese Adelsfamilie, deren Wappen ein Rad zeigt, im Besitz von
Schloß Rodeck, das im 19. Jahrhundert in ein lehensfreies Gut umgewandelt
wurde. Die bekannteste Persönlichkeit aus der Reihe der Besitzer wurde Friedrich
Maximilian Anton von Neuenstein, der im Jahre 1799 sich als Anführer
bei der Verteidigung des Tales gegen die Franzosen einen Namen machte. Mit
den Gebrüdern Max Karl Ignaz und Karl Anton endete das Geschlecht von
Neuenstein auf Schloß Rodeck, das 1880 durch Kauf in den Besitz von Obergerichtsrat
Friedrich Schliephacke überging. Nach mehrfachem Wechsel kam
Schloß Rodeck in das Eigentum des Landkreises Bühl und dient nun dem
Ortenaukreis als Altersheim.

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