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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0188
14. Jahrhunderts versucht, das drohende finanzielle Fiasko durch den Verkauf
eines Teils ihrer Güter und Einkünfte (u.a. an das Kloster Allerheiligen)
abzuwenden.

Nach dem Verlassen der Burg übersiedelten die Bosensteiner nach Freiburg
i.Br., wo einige Familienmitglieder hin und wieder ein städtisches Amt
bekleideten. Mit Stoffel von Bosenstein, der kinderlos geblieben war, starb im
Jahre 1531 das Geschlecht von Bosenstein aus.11

Die Besitzrechte, die die Käufer der Burg Bosenstein im Jahre 1405 übernommen
hatten, waren — trotz der Verkäufe der Familie von Bosenstein im
13. und 14. Jahrhundert — beträchtlich, aber anscheinend nicht besonders
gewinnbringend gewesen. Der Burg war ein weitläufiger Bannbezirk angegliedert
, der sich vom hinteren Seebach bis nach Kappelrodeck erstreckte. In diesem
waldreichen Bezirk waren im Zusammenhang mit dem Bau der Burg
Bosenstein mehrere zur Burg gehörige Bauernhöfe entstanden, die mitunter
von leibeigenen Bauern bewirtschaftet wurden und von denen jährlich
bestimmte Abgaben (Geld und Naturalien) an die Burg entrichtet werden
mußten. Einer dieser Bauernhöfe war der sogenannte Ottohof, von dem der
Ortsname Ottenhofen abgeleitet wurde.

Die Bosenstein entwickelte sich nach dem Verkauf vom Jahre 1405 zu einer
Ganerbenburg, d.h. zu einer Burg, die von mehreren Mitgliedern verschiedener
Ritterfamilien gemeinsam und ungeteilt in Besitz gehalten wurde. Die vertragliche
Grundlage für die Ganerben bildete jeweils der sogenannte Burgfrieden
, der die gemeinsamen Rechte und Pflichten der Ganerben regelte. Der
erste dieser Burgfrieden wurde im Jahre 1406 abgeschlossen.12

Bis zum Jahre 1640 besaßen neben- und nacheinander mindestens 15 verschiedene
Ritterfamilien (u.a. von Sickingen, Pfau von Rüppurr, von Mollenkopf,
von Neuenstein, Röder von Rodeck, Holzapfel von Herxheim) durch Erbschaft
, Kauf und Einheirat die Burg Bosenstein auf der Grundlage des Ganerbenrechts
. Die Besitzanteile waren oft sehr gering, z.B. nach einem Kaufbrief
von 1530 „dritthalb Theile des Fünftels eines vierten Theils".13 Die
Ganerben selbst residierten in der Regel nicht auf der Burg, sondern ließen
ihren Besitzanteil durch den gemeinsamen Burgvogt verwalten.

Seit dem Jahre 1640 war das Gut Bosenstein im Besitz eines Adligen oder einer
adligen Familie (zuerst von Lützelburg, seit 1642 von Stein, seit 1787 von
Türkheim). Der Freiherr von Türkheim verkaufte die bosensteinischen Besitzungen
im Jahre 1795 für 30000 Gulden an den Fürstbischof von Straßburg.14
Nachdem im Jahre 1803 im Zuge der Säkularisation das gesamte bischöflich-
straßburgische Herrschaftsgebiet in der Ortenau an das Fürstenhaus Baden
gefallen war, kam auch das bosensteinische Herrschaftsgebiet an das Haus
Baden. Die bosensteinischen Lehensbauern konnten ihre Höfe zu einem angemessenen
Preis erwerben, den übrigen Grundbesitz verkaufte man, die Wal-

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