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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0199
Jahr gewährte er dieses Recht auch den Nachfolgern Johanns auf dem
Bischofsstuhl. Schließlich übertrug Kaiser Karl IV. am 4. 1. 1348 dem Bischof
Bertold von Bucheck (1328—1352) die uneingeschränkte Rechtsprechung über
alle dem Hochstift Straßburg unterstehenden Personen6. Damit hatte der
Burgvogt das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden. So hatte sich die
Herrschaft Ullenburg herausgebildet. Die Ullenburg war der zentrale Ort der
bischöflichen Gebiete des Sasbach-, Acher- und Renchtals. Allerdings dauerte
diese Stellung nicht lange, denn gegen Ende des 14. Jahrhunderts siedelte der
Vogt nach Oberkirch über, das günstiger gelegen war. Damit aber hatte die
Ullenburg ihre einstige Bedeutung als Verwaltungsmittelpunkt verloren.

Um die Verteidigung der Burg sicherzustellen, übergaben die Bischöfe einzelne
Einkünfte und Gebiete der Ullenburg als Lehen an Edelknechte, die für
bestimmte Zeiten die Überwachung übernahmen und sich nach der Burg benannten
, so die Gyre (1299), Müller (1318), Stern (1322), Rohart (1356) von
Ullenburg u.a.

Noch mehr als der Wegzug des Vogtes nach Oberkirch schadete der Ullenburg
, daß sie wiederholt zusammen mit andern Schlössern (z.B. Renchen,
Sasbach) den Bischöfen als Pfand bei der Beschaffung von Geldern diente. So
gehörte sie als Pfand 1228 den Markgrafen Heinrich und Hermann von
Baden, 1334—1337 dem Ritter Konrad Ryssen, 1422 dem Markgrafen Bernhard
von Baden und dem Erzbischof Konrad von Mainz, 1424 dem Straßburger
Ritter Johann Bock u.a.

Da die Burg oft für längere Zeit der bischöflichen Aufsicht entzogen war und
sich niemand um ihren baulichen Zustand kümmerte, verfiel sie allmählich.
Gegen 50 Jahre war sie im Besitz der Familie von Botzheim. 1478 übertrug sie
Bischof Ruprecht von Pfalz-Simmern (1440—1478) dem bischöflichen Amtmann
von Sasbach Michael von Botzheim als Lehen auf Lebenszeit für seine
treuen Dienste. Für die Wiederherstellung der Burg wandte dieser 3000 fl auf,
so daß sie fast wieder wie neu war7. Sein Nachfolger Wilhelm von Botzheim
gab 850 fl für Ausbesserungsarbeiten aus, die vermutlich infolge der Plünderung
durch die Bauern 1525 erforderlich waren. Auf die Botzheim folgten im
Besitz der Ullenburg Angehörige der Familie von Eberstein, die die Kosten für
erforderliche Reparaturen mit 1200 fl bezifferten. Trotz dieser fortgesetzten
finanziellen Belastungen bemühte sich Johann Wilhelm von Botzheim, wieder
in den Besitz der Ullenburg zu kommen, und er erhielt sie 1591 durch Bischof
Johann von Manderscheid (1569—1592) gegen Stellung eines Pfandschillings
von 2000 fl, wobei ihm vertraglich zugesichert wurde, daß die Summe nicht
einzulösen sei. Inzwischen war infolge des Straßburger Bischofskrieges
(1592—1593) eine Änderung in der Machtverteilung innerhalb des Hochstiftes
Straßburg eingetreten. Dem gewählten evangelischen Administrator Markgraf
Johann Georg von Brandenburg wurden die rechtsrheinischen Gebiete als
Herrschaftsbereich zugewiesen und damit auch die Ullenburg. Sein Statthalter,

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