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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0215
Seit dem Jahre 1474 waren die Schauenburger Mitglieder der freien Reichsritterschaft
in Schwaben, und im Jahre 1654 wurde das Geschlecht von Schauenburg
in den Reichsfreiherrenstand erhoben, nachdem zuvor Christoph und
Hans Reinhard von Schauenburg in Wien beim Kaiser um die Immatrikulation
der Schauenburger in den Reichsfreiherrenstand nachgesucht hatten20.
Die beiden Antragsteller führten dabei die ruhmreiche Tradition der Schauenburger
und die Verdienste einzelner Familienmitglieder, besonders die des
Generals Hannibal von Schauenburg, ins Feld.

Die Schauenburg wurde als Stammsitz des Geschlechtes von Schauenburg eine
sogenannte Ganerbenburg, d.h. eine Burg, die vom Lehnsherrn an mehrere
Mitglieder der Erbengemeinschaft der Familie von Schauenburg zu gemeinsamem
und ungeteiltem Besitz verliehen wurde. Die vertragliche Grundlage für
die Ganerben (mhd. ge-anerbe = Miterbe) oder Gemeiner, wie sie auch genannt
wurden, bildete jeweils der Burgfrieden, der die gemeinsamen Rechte
und Pflichten der Ganerben regelte. Die Ganerben der Schauenburg wohnten
nicht dauernd in ihrem Burgteil auf der Schauenburg, sondern zogen es vor,
besonders seit dem 15. Jahrhundert, sich in Städten, vor allem in der Stadt
Oberkirch, Häuser zu kaufen oder zu erbauen und sie als Dauerwohnsitz zu
beanspruchen. In Oberkirch forderten die Adligen von Schauenburg für sich
und ihre Bediensteten über mehrere Jahrhunderte hinweg immer wieder gewisse
Vorrechte, wie das Recht auf Steuerfreiheit und die Entbindung vom
herrschaftlichen Treueid. Bernhard von Schauenburg begründete um die
Mitte des 16. Jahrhunderts den Anspruch auf Vorrechte u.a. mit dem Hinweis
, die Schauenburger „seyen freye edelleute deß reichs"21.

Die Sagen kreisen um die Gestalt eines Schloßfräuleins, das wegen seiner
Treulosigkeit gegenüber dem Geliebten alle 50 Jahre als weiße Frau erscheint,
um erlöst zu werden (z.B. einem Hirtenbüblein, einem grünen Jäger, einem
Gaisbacher Knecht). Wer ihre Bitte nicht erfüllt, muß nach 3 Tagen sterben.

Literatur:

B. Ebhardt, Deutsche Burgen, 1901; Familiengeschichte der Reichsfreiherrn von Schauenburg,
bearbeitet von R. v. Schauenburg, hg. v. B. v. Schauenburg, 1954; E. Krebs, Frau Uta, Herzogin
von Schauenburg, in: Ortenau-Sonderheft 1915—1918, S. 38—62; W. Möller, Genealogische
Untersuchungen zur Geschichte der Schauenburg, in: ZGO 78/1926, S. 515—526; H.M. Pillin,
Oberkirch. Die Geschichte der Stadt von den Anfängen bis zum Jahre 1803. 1975; Ph. Ruppert,
Regesten des Mortenauer Adels, in: ZGO 39/1885, S. 83—180; H.P. Sattler, Die Ritterschaft der
Ortenau in der spätmittelalterlichen Wirtschaftskrise, in: Ortenau 42/1962, 44/1964, 45/1965;
B. v. Schauenburg, Die Ruine Schauenburg, in: Ortenau 21/1934, S. 259—270; M. Wingenroth,
Ruine Schauenburg, in: Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg. Tübingen 1908,
S. 157—177.

Anmerkungen:

1 vgl. B. v. Schauenburg, Die Ruine Schauenburg, in: Ortenau 21/1934, S. 259—270.

2 vgl. H. M. Pillin, Oberkirch: Die Geschichte der Stadt von den Anfängen bis zum Jahre 1803.
Lahr 1975, S. 260—268.

3 vgl. B. v. Schauenburg, Die Ruine Schauenburg . . ., S. 259.

4 vgl. M. Wingenroth, Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg. 1908, S. 164—166.

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