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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0282
und 1382 erhielt Ritter Heintzo von Mülnheim Burg Willstätt zum Pfand, um
Mittel zur Abdeckung von Schulden zu erhalten.

Ludemann (Ludwig IV.) von Lichtenberg (gest. 1434) gab 1395 dem Pfalzgrafen
Rupprecht ein Viertel von „Burg und Flecken" als Pfand, um damit eine
Zollgerechtigkeit zu erhalten. Dessen Sohn Rupprecht, seit 1400 Deutscher
König, verlieh 1404 dem Lichtenberger das wichtige Zollrecht. Seitdem besteht
die Zollgasse mit den Toren an ihren beiden Enden. In der Zwischenzeit
von 1398 bis 1403 hatte Ludemann dem Markgrafen von Baden zur Regelung
von Streitigkeiten das Öffnungsrecht für Schloß Willstätt einräumen müssen.
Wegen Geldschwierigkeiten gingen schon 1414 Burg und Flecken als Pfand
durch Markgraf Bernhard von Baden, seinen Schwiegervater, der Willstätt als
Sicherheit für die Mitgift für seine Tochter erhalten hatte, für mehrere Jahre
an den Straßburger Dietrich Röder. 1440 kamen laut Teilungsbrief „Burg und
Flecken Wilstetten" an Jakob, den letzten Lichtenberger. Er verschrieb, um
einen Krieg mit Leiningen zu finanzieren, der Stadt Straßburg 1450 auf sieben
Jahre die Hälfte des Schlosses und Fleckens; noch 1461 war Straßburg Miteigentümer
. Auch der Markgraf von Baden besaß 1453 ein Achtel der Burg.

Der in den Grafenstand erhobene Jakob stand mit seinem Bruder Ludwig
unter Reichsacht, als sich dieser in den Besitz Willstätts setzte. Die Rückgabe
erfolgte 1466 nach der Entscheidung auf einem Schiedstag in Heidelberg. Die
Straßburger Besitzhälfte wurde erst von Philipp II. von Hanau eingelöst.
Nach dem Tod Jakobs 1480 ließ zunächst Bischof Albrecht von Bayern
(1478—1506) den „wohl besetzten und wohlbefestigten Flecken" belagern
und das Schloß besetzen. Erst nach seiner Vertreibung, aber gegen Zahlung
von 8.000 Gulden, ging das Bischofslehen an Jakobs Erben. Durch Heirat
seiner Nichten Anna und Elisabeth fiel das lichtenbergische Territorium an
Philipp II. von Hanau und an Simon Wecker IV. von Bitsch-Zweibrücken, die
das Erbe anfangs gemeinsam verwalteten. Doch zur Beendigung auftretender
Streitigkeiten ordnete Kaiser Maximilian I. 1513 die Teilung an, die erst 1522
vollzogen wurde. Gegen Verzicht auf Brumath fiel damit Willstätt dem Sohn
Philipp III. zu, der seit 1516 das Schloß bewohnte und dessen Frau Sibylla
von Baden 1518 darin starb. Danach überließ er es auf Lebenszeit seinem Bruder
Ludwig als Aufenthaltsort (1524—1553). Es kam dann an seinen Sohn
Philipp IV. (1538—1590), der nach dem Aussterben der Bitsch-Zweibrücker
Linie 1570 das ganze Hanauerland in seiner Hand vereinigte. 1637 versuchte
Bischof Leopold Wilhelm von Österreich das Lehen Willstätt wieder einzuziehen
.

Seit 1631 hatte Willstätt als wichtiger militärischer Stützpunkt unablässig die
Besitzer gewechselt: es war kaiserlich, schwedisch und wieder kaiserlich 1631
bis 1632. Es war in schwedischer Hand bis 1634, danach bis 1637 von kaiserlichen
(Schauenburg) und 1640 von französischen Truppen besetzt. Wieder
folgte eine Schauenburger Besatzung, bis im Frühjahr 1641 der französische

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