Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0354
Privaterben der Herzöge von Zähringen, die vor 1218 in der Ortenau u.a. den
Besitz der Bamberger Bischofskirche als Reichskirchenlehen innegehabt hatten
; 3. vom Straßburger Bischof, der 1246 die Burg Mahlberg erobern ließ und
sie kraft des Eroberungsrechtes behalten wollte und deshalb der Bamberger
Bischofskirche deren weltliche Rechte an Mahlberg abkaufte; 4. von den Staufern
und deren Rechtsnachfolgern im Reich, da 1218 Mahlberg durch die Einziehung
durch Kaiser Friedrich II. wieder unmittelbares Reichsgut geworden
war; 5. von staufischen Privaterben, die Mahlberg seit 1218 als staufisches
Hausgut auffaßten. 6. Mit 1252 werden die Herren von Geroldseck — sie werden
zu den Straßburger Parteigängern fest gerechnet — als Besitzer von Mahlberg
urkundlich faßbar. Mit ihnen ist die schließlich obsiegende Konkurrenzpartei
um die Mahlberger Herrschaft genannt.

Schloß Mahlberg: Staufische Wehrmauer
mit Buckelquadern.

Aufn.: B. Sandfuchs

II. Geroldseck — Moers — Nassau — Kondominat. Die Geroldsecker Inbesitznahme
Mahlbergs wurde besiegelt durch die Belehnung, die von Konradin,
Herzog von Schwaben, im Jahre 1265 gegen Zahlung von 1 000 Mark Silber
ausgestellt wurde. Ähnliche Verträge wurden mit Bamberg ausgehandelt. Der
Mahlberg zugeschriebene strategische Ruf scheint im folgenden gewichtiger
gewesen zu sein als die entsprechende Rolle. Die Burg erfüllte bei den zahlreichen
Geroldsecker Fehden keine besondere Funktion. In der schriftlichen
Überlieferung überwiegen Burgfriedensverträge, die z.B. die Besatzung festlegen
, und kaiserliche Bestätigungsurkunden über das Reichslehen Mahlberg
(1299 Kaiser Albrecht II. und weitere). Erst später jedoch (1319, 1414) definie-

354


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0354