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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0355
ren diese das Gebiet des Reichslehens Mahlberg genauer: die Burg und die mit
Gräben und Mauern umschlossene Stadt Mahlberg mit Zugehörungen und
Wildbännen (große Waldbestände um Mahlberg), das Dorf Kippenheim sowie
das „Ried", die Dörfer Wittenweier, Allmannsweier, Nonnenweier, Ichenheim
, Kürzell, Dundenheim und Altenheim. Die verwaltungspolitische Bedeutung
Mahlbergs kann dagegen nicht hoch genug angesetzt werden. Mit diesem
Gebietserwerb hatten die Geroldsecker die „Grafenrechte, Blutbann und Geleit
, Steuer und Zoll" erlangt und damit die Burg Mahlberg zur Stätte des
Geroldseckischen Manngerichts und zahlreicher Schiedsgerichte machen
können. Zunächst zogen sie den sicherlich größeren Bau von Mahlberg dem
kleineren von Lahr als Wohnsitz vor.

Da 1426 die Lahr-Mahlberger im Mannesstamm ausstarben, fiel die Herrschaft
an das Geschlecht von Moers-Saarwerden. Die Linie Hohengeroldseck
bestritt — ohne Erfolg — im sog. „Geroldsecker Krieg" diese Erbfolge. Die
durch die Kriegsausgaben bewirkte Verschuldung der Moers-Saarwerdener
zwang Johannes III. dazu, eine Hälfte der Herrschaft an die Markgrafen von
Baden zu verpfänden (1442) und schließlich zu verkaufen (1497). Auch den
nachfolgenden verwandten Erben aus den Häusern Nassau-Saarwerden
(1527), Nassau-Weilburg (1557) und Nassau-Saarbrücken gelang es nicht, das
Kondominat zu beenden, dies, obwohl die badischen Mitbesitzer zeitweilig,
nämlich unter dem verschwenderischen Eduard Fortunat (1588—1596), daran
dachten, den Lahr-Mahlberger Teilbesitz abzustoßen. Als kritisches Korrektiv
erwies sich das evangelische Baden-Durlach (Ernst Friedrich), das bis zur Re-
konstitution im Jahre 1622 die kath. Markgrafschaft, Mahlberg eingeschlossen
, übernahm.

///. Badische Alleinherrschaft. Die langfristig angelegte Kondominatspolitik
Badens wurde schließlich im Falle Mahlbergs — mit gewissen Parallelen zum
Erwerb der Grafschaft Eberstein in Nordbaden — vom Erfolg der Alleinherrschaft
gekrönt. 1629 wies die Realteilung (durch Losentscheid) die Teilherrschaft
Mahlberg dem Hause Baden zu, während Lahr an Nassau fiel. In der
Folge wurde die Herrschaft Mahlberg vom markgräflich baden-badischen
Oberamt aus auf Schloß Mahlberg verwaltet, umfassend das Forst-, Finanz-
und das Domänenamt. Dem Herrschaftsbezirk wurde nun zugerechnet: Kippenheim
, Kippenheimweiler, Sulz, Langenhard, Friesenheim, Oberweier,
Heiligenzell, Ichenheim, Dundenheim und Wagenstadt an der Bleiche. Teilzerstörungen
im Dreißigjährigen Krieg 1641 und 1642 und später durch die
Truppen Ludwigs XIV. (1667) setzten dem Schloß und der Herrschaft sehr zu,
bewirkten aber keine anhaltenden Veränderungen der Gebiets- und Machtstrukturen
.

Baden-Badische Landvögte bewohnten das Mahlberger Schloß bis zum Jahr
1813. In diesem Zeitraum wurde das Schloß aber auch von den Badenern
selbst sporadisch genutzt, nach Erlöschen der baden-badischen Linie 1771 von

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