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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0386
Bestandsaufnahme der alten Rechte durch eine österreichische Kommission im
Jahre 1559 (niedergelegt in Gerichtsurbarien, Zollordnung, Erbordnung,
Schützenordnung usw.)17 begann die Phase der vorderösterreichischen Verwaltungszeit
, die mit einer Unterbrechung der Jahre 1701 bis 1771, als die
Landvogtei als Mannslehen an die Markgrafen von Baden-Baden ausgegeben
war, praktisch bis 1805 dauerte.18

Im wachsenden habsburgisch-französischen Gegensatz dieser Epoche hätte
die Burg Ortenberg nochmals eine wichtige Rolle einer habsburgischen Verteidigungsfestung
am Oberrhein spielen können, wenn die Pläne zur Modernisierung
der Befestigungsanlagen nicht an den chronischen Sparmaßnahmen gescheitert
wären. So wurden nach allen durchgeführten Inspektionen zwar immer
die desolaten Verhältnisse im Bauzustand, in der Bewaffnung und in der
Bemannung moniert, in Wirklichkeit aber immer nur die allernotwendigsten
Flickarbeiten durchgeführt;19 der militärische Wert der zunehmend baufällig
gewordenen mittelalterlichen Mauerburg sank auf den Nullpunkt, zumal die
vorgeschobenen (nach 1945 größtenteils eingeebneten) Erdbastionen der Gefahr
der Beschießung von der Seite des höheren Keugeleskopfes nicht wirksam
begegnen konnten. Obwohl die Burg so im 30jährigen Kriege nicht ernsthaft
verteidigt werden konnte und von den gerade die Landschaft beherrschenden
Truppen besetzt wurde, war auch danach ihre Rolle als Herrschafts- und Verwaltungsmittelpunkt
der Landvogtei Ortenberg noch intakt, wie ein zum Jahre
1666 erhaltenes Frondienstregister bis in die Details belegt.20

Seit Anfang des 14. Jahrhunderts war die Burg nämlich eindeutig der Sitz der
Landvögte der Ortenau; von hier aus wurde seitdem die Landvogtei, der Restbestand
des alten Königsgutes der Ortenau mit den vier Gerichten Ortenberg,
Griesheim, Appenweier und Achern, verwaltet. Grundlage dieser Herrschaftsstruktur
war die alte Reichsburg, die mit einer eigenen Burggemarkung ausgestattet
war und zu der vielfältige Güter, Dienstleistungen und Abgaben gehörten
.

Die Burggemarkung umfaßte einmal die Hänge des Schloßberges und der Bubenhalde
, aber auch den nördlich anschließenden Viehhof, das Zollhaus mit
dem Zollgarten und den Zolläckern, die Laube mit dem Laubenhof, den Laubenmatten
und den Laubenäckern, den Kanzleihof mit den Kanzleimatten
und ursprünglich wohl auch beide später ritterschaftlichen Rebhöfe am
Schloßberg, zu denen Matten, Äcker und Reben auch „hinter dem Berg" gehörten
. Über die Ortenberger Wälder bestand eine „Einung" mit dem Gericht
Ortenberg, nach der die Hälfte der „Kaiserlichen Majestät" als dem Burgherrn
zustand. Das meiste Bauholz aber wurde durch die Frondienstler aus
dem „Bellenberg" südlich von Zunsweier herbeigeschafft. Drei herrschaftliche
Rebhöfe, zwei im „Meierhof" der Unterburg, einer unterhalb der Burg
am Burgweg, bewirtschafteten die „Herrschaftsreben" rings am Schloßberg,
aber auch in den Gewannen beiderseits des Freudentales, ja in entfernter

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