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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0388
liegenden Gewannen. So hatten die Unterburgrebhöfe u.a. auch Matten im
Griesheimer Gericht als „Beinutzungsgüter". Nicht zu vergessen als Einnahmequelle
ist die Kinzig mit den Holzabgaben der durchfahrenden Schwarz-
waldflößer, mit den Befischungsrechten des am „großen Teich" auf einem
kaiserlichen Gütchen hausenden kaiserlichen „Teich- und Fischmeisters", mit
den kaiserlichen Lachsteichen, den durch Frondienstler zu unterhaltenden
„Landvesten" der Wasserdämme am „Großen Teich" und dem
„Mühlbach", der die beiden unmittelbar vor Offenburg liegenden kaiserlichen
Mühlen mit Wasser versorgte. Diese Mühlen waren für die Aufrechterhaltung
der ganzen Dienstleistungsorganisation wichtig, da ihr Mühlmeister
alle Frondienstpflichtigen der Landvogtei mit den ihnen täglich zustehenden
Broten zu versorgen hatte. Alles war durch altes Herkommen genau geregelt:
die Ziegellieferungen von der „Ziegelscheuer", die Schindellieferungen von
Gengenbach, die Sandsteinfuhren aus dem Oberschopfheimer Gebiet, die
„Beholzungs"-Rechte, die Haferlieferungen der Ortenauer Reichsstädte, die
Stellung der für die Wasserversorgung vom Eselsbrunnen auf das Schloß notwendigen
Esel und Eselsknechte durch Gengenbach, usf, usf.21 Die Burg
Ortenberg war also nicht nur eine Befestigungsanlage, sondern zugleich ein
differenziert organisierter Wirtschafts- und Dienstleistungsbetrieb, dessen
Organisation auf eine zielstrebige Planung der Herrschaft zurückgehen dürfte,
wobei man je nach Denkmodell karolingische, zähringische, staufische oder
habsburgische Maßnahmen annehmen mag.

Daß die Burg Ortenberg vor allem als „Hexenstuhl" in schlimmer Erinnerung
geblieben ist, verdankt sie dem Umstand, daß in der Zeit des Hexenwahnes22,
der auch in der Landvogtei Ortenau von 1557 bis 1630 tobte, die in den 4 Gerichten
aufgegriffenen Beschuldigten zu Verhör unter Folterung nach Ortenberg
als dem zentralen Gefängnis und dem obersten Gericht der Landvogtei
eingeliefert werden mußten, obwohl eigentlich jedem einzelnen der 4 Gerichte
auch die Blutgerichtsbarkeit verbrieft war. Nach der Verurteilung der Unglücklichen
wurden sie entweder zur Verbrennung oder Hinrichtung durch das
Schwert in ihre Gerichtshauptorte zurückgebracht oder auf der Ortenberger
Richtstätte, dem heute zwischen den Gemarkungen Offenburg und Ortenberg
aufgeteilten Galgenberg (Schindwasen, Galgenfeld, Galgengrün) gerichtet,
der noch zu Beginn des vorigen Jahrhunderts den Flurnamen „Himmelreich"
trug.

Nach vielhundertjährigem Funktionieren kraft „alten Herkommens" erfuhr
diese Herrschaftsstruktur ihre erste tiefgreifende Erschütterung in den Kriegen
Ludwigs XIV. am Ende des 17. Jahrhunderts: französische Truppen
sprengten 1678 die Befestigungstürme und zündeten 1697 den Rest der Burg
an. Die militärisch wertlose Burg war damit eine unbewohnbare Ruine. Während
die drei herrschaftlichen Rebhöfe in den folgenden Jahren wieder hergestellt
wurden und weiterwirtschafteten, verkamen die Reste der eigentlichen

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