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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0393
ten zu lassen. Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein zweistöckiges Haus
aus verputztem Bruchsteinmauerwerk im ländlichen Barockstil, von Gärten
umgeben, das im Straßenbild schon von Ferne als Ruhepunkt wirkt. Anstelle
des einfachen Wohndaches dürfte ursprünglich ein Mansardendach gewesen
sein. Der Grundriß des Haupthauses zeigt ein Rechteck. Die neunfenstrige
Fassade ist durch einen vorspringenden Mittelbau symmetrisch gegliedert.
Dieser trägt einen stattlichen Balkon und ist von einem Dreieckgiebel gekrönt,
den das freiherrliche von Schleißsche Wappen mit der Jahreszahl 1788

Das Schlößchen (altes Rathaus) in
Berghaupten.

schmückt. Der Eingang hat die Form eines Portals, das man auf ebener Erde
durchschreitet. Man betritt einen Vorplatz, der ein Gewölbe trägt und als Tordurchgang
durch das Schloß hindurch in einen kleinen Hof führt. Diesen umschließen
kleine Wirtschaftsgebäude, die sich an das Schloß flügeiförmig anschließen
. Sowohl vom vorderen als auch vom hinteren Eingang gelangt man
zu einer breiten Steintreppe, die in das Hauptgeschoß führt. Das Innere des
Baues bietet nichts Bemerkenswertes; es wurde wiederholt umgebaut; die ursprüngliche
räumliche Einteilung ist nur noch schwer zu erkennen.

Das Schloß hatte nie politische Bedeutung. Es war ein sogenannter Freihof,
dessen Besitzer allerdings manche Privilegien genossen. So waren sie von allen
bürgerlichen Lasten befreit und von der Gerichtsbarkeit der Landgerichte entbunden
. Ihre einzige Abgabe war die Rittersteuer. Die Güter, die ursprünglich
zum Schloß gehörten (Stammgüter), waren zehntfrei. Ferner hatte der Schloß-

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