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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0079
sehen Stützpunkt gebildet hatte, was jedoch sogleich die Frage aufwirft, wie
und wann der Herrscher in ihren Besitz gekommen war.

Man wird hier auf zwei Sachverhalte verweisen müssen: Die staufische Politik
im allgemeinen, die seit dem Jahr 1218 das Kinzigtal systematisch zur Königslandschaft
umgemodelt hatte, und dann auf den Charakter von „Einbach-
Husen" als sanktgeorgischen Klosterbesitz. Dessen Vogtei scheint damals,
1218, ebenfalls neu geregelt worden zu sein und zwar wiederum unter staufischem
Vorzeichen. Die Berechtigung dazu hatte sich Friedrich II. gleichfalls
noch in diesem Jahr verschafft, als er die Hochvogteibefugnisse über das
Sanktgeorgener Mutterkloster übernahm32, die ihm Einflußnahme auf die Gerichtsrechte
über alle von dessen Besitzungen eröffnete. Wir wissen leider
nicht, auf welche Art und Weise man damals am Königshof vorging, um die
lokalen Wolfacher Vogteirechte im Kinzigtal abzulösen und staufisch werden
zu lassen. Daß dieses Vorhaben aber schon um 1220 gelungen war, als auch
die Besetzung des vorderen Kinzigtals durch königliche Mannschaften in vollem
Gange war, das beweist auf jeden Fall die Errichtung des „Castrum
Husen", dessen runder Bergfried burgenkundlichen Kriterien entsprechend
seinerseits genau eine Erbauung um das Jahr 1220 signalisiert33.

Faßt man alle diese Überlegungen zusammen, so kann diese Burg nur als sogenannte
„Vogteigründung" errichtet worden sein, eine im Mittelalter oft geübte
und auch gerügte Praxis, daß nämlich die weltlichen Kirchenvögte ihre Machtstellung
dazu benützten, um auf Kirchenboden Anlagen zu begründen, die
primär ihren eigenen politischen Interessen dienten. Im Falle des „Castrum
Husen" kann dies nur der königliche Willen selber gewesen sein, das staufische
Territorium im Kinzigtal nach Osten zu markieren und abzusichern.

Diese Funktion der Burg wird 1246 deutlich, als sie von antistaufischen Kräften
eingenommen wurde, die vom Chronisten freilich nicht genannt werden.
Wir wissen jedoch, daß in der Ortenau neben dem Straßburger Bischof vor
allem die Herren von Geroldseck, von Osenberg und von Lichtenberg und
auch die Grafen von Freiburg gegen die staufischen Positionen gekämpft
haben34. Von ihnen hat wenige Jahre später, 1259, der Graf Konrad von Freiburg
Hausach besessen35, so daß es wahrscheinlich ist, daß er es gewesen war,
der das „Castrum Husen" seinen staufischen Feinden abgenommen hatte,
vielleicht auf Grund eines Kriegszuges, den er von seinen Besitzungen auf der
Baar durch das Gutachtal vortragen ließ. Die Brüder Konrad und Heinrich
von Freiburg sind als erbitterte Staufergegner bekannt, und es gibt viele Hinweise
dafür, daß sie 1246—48 an den Kampfhandlungen als Verbündete des
Straßburger Bischofs aktiv teilgenommen haben. Die Verteilung der eroberten
staufischen Beute scheint nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten gegangen zu
sein, doch galt am Schluß das Prinzip, daß jeder behalten durfte, was er selber
eingenommen hatte. So blieben Offenburg, Gengenbach und die Burg Ortenberg
im Besitz des Bischofs von Straßburg; Zell a.H. und Mahlberg sicherten

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