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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0104
ten nicht weit von der Stelle des Martyriums einige von der Vita (die die Straßburger
Bischofskirche zu nennen vermeidet) vage als „fideles quidam Omni-
potentis famuli", „Diener des Allmächtigen", bezeichnete Stifter ein „Oratorium
" zu Ehren der Gottesmutter (nicht Landelins) und übergaben ihm u.a.
den Ort der Bestattung, was durch „andere Urkunden" bestätigt werde (der
Anspruch auf Münchweier wird bekräftigt). Mönche ließen sich an jenem
„monachorum cella" genannten Ort nieder, und aus ihren Reihen seien nicht
nur Äbte anderer Klöster, auch Bischöfe hervorgegangen. Dieses Kloster werde
jetzt (Kloster) Ettenheim, Ettenheim monasterium9, genannt, weil, wie in
einem Nebensatz immerhin mitgeteilt wird, Bischof Etto, Ehre seinem Andenken
, es einmal, als es zerstört und verfallen war, erneuert habe (III, 4).

Auffällig ist, daß die Vita die spätere, festverwurzelte Tradition noch nicht
kennt, die von Münchweier als dem Sitz einer ersten, lockeren Mönchsgemeinschaft
im Brudergarten10 beim Grab des Heiligen weiß und von einem dann
durch Bischof Widegern um 728 dort gestifteten Klösterchen, das Bischof
Eddo 734 und 763 auf die benediktinische Ordensregel verpflichtet und neugegründet
habe und das erst später (um 900 oder noch unter Eddo) hinauf ins
Tal an den neuen Ort versetzt worden sei. Die Vita lokalisiert vielmehr das
erste Kloster schon in Ettenheimmünster an Ort und Stelle". Ob der gut bezeugten12
Gründung durch Eddo, wohl auf Eigengut, schon eine andere durch
Widegern vorherging, wie es das, in welchem Ausmaß ist strittig, verfälschte
Eddo-Testament von 762 will13, muß offenbleiben; Münchweier scheidet als
Klosterort jedenfalls aus.

Die Vita ist nicht früher als im 12. Jahrhundert anzusetzen; manches ist noch
um einiges jünger. Ältere Vorlagen, vielleicht aus dem legendenfreudigen
10. Jahrhundert, könnten eingearbeitet sein; sie stünden dann in den Büchern
I und II, die eine deutliche Zäsur von den beiden letzten Büchern trennt. Der
Autor der ersten Bücher betont aber, daß er nur aus mündlicher Überlieferung
schöpft, „aus der Erzählung der Väter" (Praefatio). Bei der Vermittlung habe
ein gewisser Eberhardus eine große Rolle gespielt, den er mit „frater et pater
venerande" anspricht: nach Van der Straeten (S. 69) reden sich so zwei Äbte
an. Wir kennen ihn nicht, so wenig wie die Mönche Hermann, Adalbero und
Adelbert, die 111,2 als Informanten genannt werden. In die älteren Abtslisten
sind die vier nur gekommen, weil sie die Vita aufführt.

Wenn die Vita schreibt, der Wald, den Landelin betrat, „gehöre jetzt zur civi-
tas Argentinensis" (1,5), ist der Wald der Ettenheimer Mark und die Bischofskirche
gemeint, die ja nach der Tendenz der Vita, die wir schon kennen, gern
umschwiegen wird. (Etwas erweitert begegnet die Wendung in der zur gleichen
Zeit entstandenen oder überarbeiteten, zu der Urkunde von „926" gehörenden
„Ruodharius-Dotation": „dominium sanctae Mariae Semper virginis
Argentinensis civitatis".) Wenn es weiter heißt, in dieser Gegend „wohnen
jetzt an mehr als sieben Orten Menschen", so bezeichnet das den nicht vor

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