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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0151
Zwischen 1728 und 1745 sind immer wieder Arbeiten von ihm im Allgäu nachweisbar
. Er stuckiert im Schloß Wolfegg und in der Residenz in Kempten, in
der Stiftskirche Wolfegg, in der Pfarrkirche in Kißlegg und im Rathaus von
Leutkirch. Als Rastatter Hofstukkateur taucht er 1749 zum ersten Mal in den
Akten von Appenweier auf. Im Gegensatz zu Krohmer erhält er seine Arbeiten
voll honoriert. Die Verträge lauten über 1 200 Gulden für Hochaltar und
Kanzel, 450 Gulden für die Nebenaltäre. Die Stuckarbeiten im Langhaus sind
mit 200 Gulden, die im Chor mit 100 Gulden veranschlagt. Allerdings wird offenbar
der Umfang der Stuckarbeiten später erweitert, denn er erhält für Extraarbeiten
noch einmal 250 Gulden. Während die großen Figuren am Hochaltar
in seinem Vertrag enthalten sind, werden einem Bildhauer für Kindl und
Zubehör 31 Gulden gezahlt, die Schütz quittiert, die aber wohl nicht von ihm
ausgeführt wurden. Dabei handelt es sich um die Putten an den Seitenaltären.

Schütz entwirft seine Stukkaturen selbst. Er beschäftigt drei bis sechs Gesellen
und seine Tochter. Offenbar ist auch seine Frau mit im Geschäft, denn sie erhält
ein Trinkgeld von 20 Gulden. (Die vier Gesellen zusammen 10 Gulden.)
Nach dem Tod ihres Mannes bewirbt sie sich um die Fertigstellung der Arbeiten
im Schloß in Rastatt, wo die Firma schon umfangreiche Arbeiten ausgeführt
hatte und erhält sie gegen die Konkurrenz eines Gesellen. Interessant ist
der Kostenvergleich zwischen Deckenstuck und Altären. Plastische Aufbauten
und Stuckmarmor forderten ungleich mehr Zeit als Deckenstukkaturen und
waren daher viel teurer. Allerdings stiegen mit dem Ruhm Schützens wohl
auch seine Preise. Für das Epitaph erhielt er 1 500 Gulden; seine Witwe wollte
für zwei Zimmer in Rastatt 600, erhielt aber gegen die Konkurrenz nur 450.

Etwa gleichzeitig mit Appenweier muß Schütz auch den Stuck für die Kirche
in Griesheim geliefert haben, für die ebenfalls der Markgraf von Baden teilweise
baupflichtig war. Leider gibt es für Griesheim keinerlei Aktenbelege.
Stilistisch ist jedoch die Zuschreibung an Schütz völlig klar.

Trotz der vielen Aktenbelege ist auch in Appenweier nicht festzustellen, wer
den Entwurf für die farbige Fassung des Stucks geliefert hat. Aus sachlichen
Gründen kann es eigentlich nur Schütz gewesen sein, denn mit der Ausführung
der Altäre in Stuckmarmor war die grundsätzliche Farbstellung der
Raumausstattung festgelegt.

Die Fassung und Vergoldung der nicht in Stuckmarmor ausgeführten Teile
von Altären und Kanzel wurde vergeben. Die veranschlagten Summen sind erstaunlich
hoch. Sebastian Grether faßt den Hochaltar für 217 Gulden, die
Kanzel für 60; Antoni Krohmer erhält für die Fassung und Vergoldung der
Nebenaltäre 240 Gulden. Im Preis für den Hochaltar ist die Fassung der Gott-
Vater-Figur, die sich bereits an der Decke befindet, enthalten, vom übrigen
Deckenstuck ist nicht die Rede. Sollte Schütz für die Farbigkeit seiner Stukkaturen
selbst verantwortlich sein, so ergäbe sich ein erstaunlich differenziertes
Bild bei den einzelnen Aufträgen im Laufe seiner Tätigkeit. Die Stukkaturen

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