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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0172
Streit zwischen Ettenheimer Bürgern und Schuttertäler
Bauern (1737—1742)

um Grenzverlauf und Waldnutzungsrechte im Ettenheimer Genossenschaftswald
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Gerhard Finkbeiner

Parallel zu der Besiedelung der Schwarzwaldtäler und der allmählich fortschreitenden
Rodungstätigkeit bildeten sich sogenannte Grenzsäume heraus.
Öd-, Sumpf- und Waldland, Höhenrücken und -züge, Wasserscheiden, Bach-
und Flußläufe dienten der natürlichen Begrenzung2. Als man sich durch
Rodung oder Nutzung des trennenden Waldes von beiden Seiten näher rückte,
war man schließlich zur Festlegung linearer Grenzlinien gezwungen.

Restliche Grenzwaldungen spielten jedoch auch in den späteren Jahrhunderten
noch eine bedeutsame Rolle. Da und dort standen sie den beiden Grenznachbarn
gemeinsam zu und führten im Laufe der Zeit oft zu endlosen Grenzstreitigkeiten
und unerfreulichen Auseinandersetzungen um Waldnutzungsrechte
.

Eine solche Grenzwaldung ist möglicherweise jener Teil des heutigen Ettenheimer
Waldes, der von der Höhe des Kreuzsteins3 - entgegen aller natürlicher
Grenzverläufe - keilartig in die Schuttertäler Gemarkung greifend in den hinteren
Regelsbach hinunterzieht. Begrenzt4 wird dieses ca. 148 Hektar große
Stück Ettenheimer Wald, der bis zur Teilung im Jahre 1807 zum Ettenheimer
Genossenschaftswald5 gehörte, im Nord-Westen vom ehemaligen Schuttertäler
Allmendwald, seit der Aufteilung im Jahre 1773 Privatwaldung Schuttertäler
Bauern6, im Nord-Osten vom Schuttertäler Genossenschaftswald7 und
im Süd-Osten ebenfalls von Schuttertäler Privat Waldungen.

Von Ettenheim weit entlegen, steil und wegmäßig kaum erschlossen war der
Ettenheimer Genossenschaftswald im Regelsbach von der Stadt Ettenheim als
Obergenosse8 schlecht zu beaufsichtigen und zu bewirtschaften. Dies, will
man den vielen Beschwerden des Ettenheimer Rats an das Hochgräfliche von
der Leyen Oberamt zu Hohengeroldseck in Seelbach Glauben schenken, besorgten
dagegen jahrzehntelang, ja jahrhundertelang gründlich die Schuttertäler
Bauern9.

Von den Ettenheimern mit Gewalt eingefangen, gepfändet, als Waldfrevler
angeklagt, bestraft und eingetürmt, rechtfertigten sich die Bauern aus Schut-
tertal mit jener im Tal seit Generationen überlieferten Erzählung, daß der umstrittene
Wald einst Teil der Schuttertäler Allmend bzw. ihrer Gemarkung
gewesen sei. Nur Lug und Trug der Ettenheimer habe sie um Eigentum und
Nutzungsrechte an dem strittigen Wald gebracht. Als Beweis für ihre Behaup-

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