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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0174
7. Dezember 1741 an seinen Landesherrn Friedrich Ferdinand, Reichsgraf von
und zu der Leyen und Hohengeroldseck (1709-1760). Er schrieb:

,, . . .nun ist diese Holzentwendung aus dem Genossenwald nichts Neues, sondern von vielen
säculis hergebracht und verübt worden. Und zwar prätendieren die Schuttertäler, daß ein großer
Distrikt von diesem Genossenwald seit unfürdenklichen Zeiten de generatione ad generationem zu
ihrer Allmend gehöret und fabulieren, daß durch einen falschen Eidspruch allermaßen ein gewisser
Zeuge sich hervorgetan und - in favorem der Ettenheimer - einen falschen Eid geschworen
hätte, nachdem er in seinen Schuhen Ettenheimer Grund, einen Löffel, so man für diesen Schöpfer
genannt, unter seinen Hut getan, und also geschworen, daß er auf dem Ettenheimer Genossenschaftsgrund
und -boden stehe, so wahr der Schöpfer über ihm sei und ihm helfe.

Hierbei wäre zu bemerken, daß der Zeuge den Grund und Boden in den Schuhen und den unter
dem Hut verborgenen Schöpfer verstanden haben wolle. Auf welchen gottlosen Eid hin die Schuttertäler
eines ziemlichen Walddistrikts verlustig worden wären.

Bezüglich der Pfändung aber behaupten die Schuttertäler, daß in dem Ettenheimer Waldbuch
geschrieben stünde ungefähr dieser Spruch:

Wann ich haue, so rüste ich.

Wann ich lade, so warte ich.

Wann ich fahre, so fliehe ich,

und wann niemand nachkommt, so ist es mein.

Wenn die Schuttertäler mit der Ladung nur den geroldseckischen Boden erreicht und der Bannwart
sein Waldbeil von dem Ettenheimer Grund und Boden nicht darin werfen und hauen konnte,
daß es in dem Holz stecken bliebe, so hätte man ferner keinen Anspruch zu machen, so viel es das
Tannenholz betrifft. Entfremdet einer aber Eichenholz, so könne der Bannwart solches bis in des
Bauern Hof verfolgen. Und da einer im Wald auf der Tat ergriffen, so wäre eine gewisse Strafe,
welche die Ettenheimer aber seit wenigen Jahren überschreiten täten.

In diesem verstehet nun der Schuttertäler - mit Ausschluß der Kambacher und Michelbronner -
ihre vermeintliche Gerechtigkeit in dem Ettenheimer Genossenwald."

Wie für die bäuerliche Landbevölkerung jahrhundertelang charakteristisch,
gründete sich auch das Rechtsbewußtsein der Schuttertäler Bauern wesentlich
auf informelle, nicht schriftlich fixierte Normen, die sich in der Tradition herausgebildet
hatten und nun als eine Art Gewohnheitsrecht für sie Gültigkeit
besaß. Die Schuttertäler Bauern hatten offensichtlich einen unerschütterlichen
Glauben an die Rechtskraft der Tradition und an die landesherrliche Regierung
, die ihnen Recht und Gerechtigkeit zu verschaffen hatte.

Was hatte sich nun zugetragen, daß sich der Rentmeister Johann Georg
Schmelzer genötigt sah, an seine Regierung ,,untertänigsten Bericht" zu
erstatten? Am 9. Oktober 1737 baten Schultheiß, Bürgermeister und Rat der
Stadt Ettenheim den hohengeroldseckischen Rentmeister um Amtshilfe. Nach
Feststellung" der Stadt Ettenheim

„hatten Christian Fehrenbacher, Joseph Fahrländer und sein Tochtermann, wie auch Jakob
Broßemer, Antoni Himmelspach, der Jäger, und sein Knecht sich freventlicherweise unterstanden
, im Genossenwald einen unerlaubten Einfall zu tun und darin nicht allein verschiedene Buchen
abgehauen, sondern auch solche nächtlicherweil aus dem Wald geführt und waren darüber
betreten worden."

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