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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0175
Nach wiederholten „dienstnachbarlichen Gesuchen" nahm Oberamtmann
von Solaty am 13. Dezember 1737 Stellung. Unmißverständlich brachte er
zum Ausdruck, daß Antoni Himmelspach, Herrschaftlicher Jäger, fälschlicherweise
als Waldfrevler denunziert werde und sich eine hinlängliche Satisfaktion
vorbehalte.

Dagegen Hofbauer Jakob Fehrenbach durch Fällung einer Buche im Ettenhei-
mischen Genossenwald sich frevelbar vergangen habe. Bei deren gewilleten
Abführung sei er von dem Stadt Ettenheimischen Bannwart und den Forstknechten
überfallen und auf eine solch halbmörderische Art mit Schlägen
übelgefährlich und verletzlich an Leib und Füßen traktiert worden, daß er
mehrere Tage geronnenes Blut ausgespieen und gegen einen ganzen Monat
lang zu seiner Gesundheitserholung unerdienstlich und versäumlich aller Arbeit
habe zubringen müssen.

Auch Joseph Fahrländer und dessen Tochtermann stellten nicht in Abred,
eine geringe Spänenbuch im Ettenheimischen Genossenwald abgehauen zu
haben. Nachdem derselbe vor vielen Jahren 1 Gulden 4 Kreuzer „Staabs-
Botten-Gebühr" an die Stadt Ettenheim zu fordern gehabt, auch solche von
vorherigen Amtsbürgermeistern vielfältig erfordert, niemalen aber zur Zahlung
gelangt, auch gewesten Amtsbürgermeister ihm noch letztlich selbsten gesagt
, daß in Ermangelung und längerem Vorenthalt solch bekanntliche
Staabs-Botten-Gebühr er durch Abfällung einer Buche sich selbsten endlich
müsse bezahlt werden.

Jakob Broßemer vor ungefähr zwei Jahren wegen begangenen geringen Forstfrevels
im Ettenheimer Genossen wald vor den Rat bestellt, mit 10 Kreuzer
sträflich angesehen, auch noch darüberhin scharf betürmt worden sei.

Angesichts solcher Ettenheimer-Rats-Justiz wäre man, so von Solaty, in
seinem Antwortschreiben, wenig geneigt, die erbetene Amtshilfe zu leisten.

Am 2. Oktober 1740 führte der „Ehrsame Rat zu Ettenheim" beim Hohenge-
roldseckischen Oberamt in Seelbach erneut Klage,

„Nachdem Christian Ruf, Bürger aus dem Schuttertal, in allhiesigem gemeinen Genossenwald
dem angelegten Verbot zuwider eine Buch freventlicherweis abgehauen, auch Joseph Müller und
Consorten daselbsten vorhin schon vier Buchen, Anton Himmelspach und Consorten eine Buch,
der alte Schindelholtz und Consorten zwei Tannen, Anton Burger und Consorten eine Buch, sodann
Jakob Schneider eine Tanne abgehauen und auf das Übertreten des Verbots 10 Gulden Straf
zu bezahlen sind, die Frevler auf unser nachbarliches Ansuchen sich jedoch weder gestellt noch
bezahlt haben, so ist man von Seiten hiesiger Obergenossenschaft zur Abwendung künftiger
Schäden bemüßiget worden, die heilsame Verordnung dahin ergehen zu lassen, die Frevelanten
auf Betreten in hiesigem Territorio wirklich zu arrestieren, denselben auch von ihrem Vieh, so viel
zu oppignorieren als zur Bezahlung der verwirkten Straf hinlänglich sein möchte.

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