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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0183
tenheimer, sich jahrelang um freundnachbarliche Verhältnisse bemüht zu
haben. Vom Oberamt in Seelbach wäre dies jedoch unerwidert geblieben. Nun
hätte man die zunehmenden Waldfrevel in dem gegen Schuttertal gelegenen
Genossenschaftswald nicht mehr länger verantworten können.

Allein in den letzten 10 Jahren hätten die Geroldsecker mehr als 1 000 Bäume
bei Nacht und Nebel entwendet. Selbst wenn die oberamtlichen Untertanen
dann und wann auch von einem Bannwart und die ihm mitgegebene Mannschaft
in flagranti betreten worden, hätten sie das gestohlene Holz fortzubringen
und die Pfändung mit Äxten, Spannbengeln und -hebeln zu verwehren
verstanden und die Ettenheimer mörderisch angefallen. Weiterhin hätten die
Schuttertäler ganz ohne Scheu in einem einzigen Jahr 15 000 Rebstecken und
eine Anzahl der schönsten Tannen im Genossenschaftswald eigenmächtig abgehauen
und sich das Durchfahrtsrecht und das Recht, Eicheln zu lesen, im
Genossenschaftswald angemaßt. Die Frevelanten, in Kenntnis des sich widerrechtlich
angeeigneten Holzes, hätten Solatys Anteil in Form von Faßdaugen
und Rebstecken als Tribut nach Offenburg geliefert.

Bezüglich der gleichzeitig verhängten Geld- und Turmstrafen wären die in den
vergangenen 10 Jahren vor dem Rat gestandenen Waldfrevler nur mit 10 Gulden
Strafe je gefälltem Baum nach Maßgabe der Waldordnung verurteilt worden
mit der Auflage, eine Bürgschaft zu stellen oder so lange, bis eine solche
beigebracht, in den Stadtarrest sollten.

Da aber die überführten Frevler weder zur Straf, noch weniger zum Stadtarrest
,noch zur Stellung einer Kaution sich bequemten, sondern gleich zur Stadt
hinausliefen, in dem Genossenwald auch noch wie zuvor in verbotener Abhauung
der Bäume fortgefahren, mithin durch die ausgeschickte Mannschaft
abermalen betreten worden, hätte man bei ihrer arrestierlichen Einbringung
sich ihrer Person zu versichern und sie entweder zur Zahlung der Straf oder
zur Stellung einer Bürgschaft zu vermögen, sie nicht in den Turm, sondern in
der kleinen Stub auf dem Rathaus in Arrest gesetzt. Allein auch aus diesem
Ort hätten selbige sich nächtlicherweil duch die Fenster mit der Flucht salviert.

Auch gegen den Vorwurf des Oberamtmanns von Solaty, die Frevelanten mit
übermäßiger Schärfe verfolgt zu haben, verwahrte sich der Rat und brachte
einen Vorfall in Erinnerung, den die Ettenheimer dem Seelbacher Amtmann
noch nicht vergessen hatten.

Nach ihrer Darstellung soll vor etlichen Jahren der Jagdhelfer Joseph Henninger
von Wallburg im Genossenschaftswald von den geroldseckischen Jägern
arrestiert, entwaffnet und zu Dautenstein bei Wasser und Brot in einen finsteren
Kerker eingesperrt worden sein. Erst nach langer Zeit sei Joseph Henninger
gegen Erlegung von 70 Gulden Straf entlassen worden. Würde man mit
den Untergebenen des Oberamtmanns zu Seelbach genauso verfahren, so
hätte man von den Schuttertälern nichts als Brand und Mord zu gewärtigen.

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