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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0188
Historische Marksteine der Stadt Haslach

Gernot Kreutz

Die Stadt Haslach im Kinzigtal war 1806 am Ende des alten Reiches Sitz eines
fürstlich-fürstenbergischen Obervogteiamtes1. Haslach mit der Herrschaft
Haslach gehörte zum frühesten Besitz der fürstenbergischen Stammlande im
Kinzigtal2. Alle Nachbargemarkungen waren bis zum Übergang an Baden
ebenfalls in fürstenbergischem Besitz. Lediglich Bollenbach, das erst 1971
Stadtteil von Haslach wurde, grenzte im Norden an das Gebiet der Reichsstadt
Zell am Harmersbach (Oberentersbach). Die Grenzen der Stadtgemeinde Haslach
waren somit seit Jahrhunderten als „innerstaatliche" Gemeindegrenzen
anzusehen. Besondere „Territorial- und Jurisdictional-Mark- und Lochen-
Steine" als Grenzmarkierung sind somit nicht zu erwarten.

Selbst an der Bollenbacher Grenze gegen Zell sind die dort stehenden Steine
von 1728, die allerdings durch ihre Größe und ihren seitlich abgerundeten
Kopf auffallen, lediglich schlicht mit FF (Fürstentum Fürstenberg) und
Z (Zell) markiert. Dennoch zeigt Haslach einige bemerkenswerte Lochen
(Grenzsteine), die in ähnlicher Form sonst auch in der weiteren Umgebung
(mittlerer und östlicher Teil des Ortenaukreises) nicht vorkommen.

Durch die königliche Verleihung einer eigenen Stadtgerichtsbarkeit' im Jahr
1278 hob sich Haslach von seinen benachbarten Gerichtsstäben ab. Die
Errichtung besonderer Bannsteine an Grenzen der Stadt Haslach hängt vielleicht
mit dem Besitz dieses Vorrechts zusammen.

1. Bannsäulen

Die Grenze gegen den südlichen Nachbarn Mühlenbach ist im Westen wie im
Osten durch je einen „Bannstein" markiert. „Bannstein" ist hier die Bezeichnung
auf modernen Karten für diese beiden Grenzsäulen, die jeweils die Funktion
eines Dreimärkers haben.

Im Westen, im bzw. am Kapf, stößt der Grenzzug Hofstetten/Mühlenbach
und im Osten der von Mühlenbach/Sulzbach (Einbach) auf die Gemarkung
von Haslach. Beiderseits des Mühlenbacher Talbachs liegt ein Teil der „Stadt
Haslacher Waldungen"4, westlich der Bächlewald und östlich der Urenwald.

Beide Bannsäulen sind 170—180 cm hoch und haben jeweils einen in Stufen
abgesetzten Sockel und Kopf.

Die sehr sorgfältig durch einen Geometer erstellten „Grenzbeschriebe" über
die städtischen Gemeinds-Wald-Distrikte Urenwald und Bächlewald von 1830
enthalten keinen Hinweis auf die Bannsäulen5. Es muß deshalb angenommen
werden, daß diese jüngeren Datums sind.

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