Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0191
Grenzstein Haslach / Sulzbach (Einbach
) am Urenwald (von 1599?).
Haslacher Seite: Haselstaude im Wappenschild
.

Gerichtsstätte10 angesehen, deren umfriedeter Bezirk in früheren Zeiten mit
Haselbüschen abgegrenzt wurde. Meist ist Haslachs Symbol mit fünf bis
sieben stilisierten Blättern und mehreren Früchten dargestellt".

Die Hasel war namengebend für Haslach. Von 1240 ist die Schreibweise
„Haselahe" überliefert.

Drei Marksteine mit der Haslacher Wappenfigur sind noch auf der Gemarkungsgrenze
gegen Mühlenbach und Sulzbach (Einbach) erhalten. Am Bäch-
lewald steht ein Lochen von 1751, der eine schöne Steinmetzarbeit aufweist.
In die beiden am Urenwald stehenden Marksteine sind im schlichten Wappenschild
stark vereinfachende Zweige eingehauen, wobei nicht zu entscheiden
ist, ob diese mit Blättern oder Früchten behangen sind.

Ein Wappenstein (Haslach/Fürstenberg) von 1599 steht noch an der Strickereck
; er trennte hier früher städtischen und herrschaftlichen Waldbesitz auf
Haslacher Gemarkung.

4. 450 Jahre altes Rechtsdenkmal

Der 450 Jahre alte Bannlochen von 1535 ist vermutlich der älteste datierte
Grenzstein in der weiteren Umgebung (d.h. im mittleren und östlichen Teil des
Ortenaukreises). Der Haselstrauch ähnelt den Darstellungen, wie sie auf der
Wappentafel von 157212, die jetzt am Rathaus eingemauert ist, zu sehen sind.

Mit Jahreszahl datierte Marksteine der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wie
überhaupt aus der Zeit vor 1600 sind nur selten anzutreffen. Ein früher
beschriebener ,,ban stein . . . mit Jahrzahl 1505" zwischen Haslach und
Mittelweyler6 (Hofstetten) ist heutzutage wohl leider nicht mehr aufzufinden.

So wie alte Siegelprägungen in Wachs bewahrt wurden, wurden hier in Stein
ähnliche Rechtswahrzeichen geschaffen. Erst durch das anhängende Siegel
erhielt eine Urkunde ihre Rechtskraft. Eben eine solche Beglaubigung erfährt
auch eine Grenze in besonderer Weise durch das Hoheitssymbol, das Wappen.

Nur an seinem angestammten Platz können uns diese Marksteine als Kultur-
und Rechtsdenkmale das richtige Gespür für die heimatliche Geschichte ver-

191


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0191