Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0200
terhalt der Patres bestritten werden konnte, da der Unterricht unentgeltlich
sein sollte5. In dem Bericht des Obervogteiamtes wird auch erwähnt, daß mehrere
ansehnliche Gebäude vorhanden seien. Dazu gehörte sicherlich nicht die
Pfarrkirche, denn sie war im Hinblick auf die gewachsene Bevölkerungszahl
viel zu klein und der Turm so baufällig, daß der Straßburger Generalvikar
Riccius 1728 über sie das Interdikt verhing, damit endlich die dringend erforderlichen
Ausbesserungsarbeiten durchgeführt wurden6. Erst 1808, als Achern
Stadt geworden war, begann man mit den Vorbereitungen für einen Neubau7.

So kam Achern um 1800 schon eine größere Bedeutung zu. Inzwischen hatte
sich auch in seiner Bevölkerung eine Umstrukturierung vollzogen. Nach der
Bevölkerungsstatistik von 17928 gab es in Achern nur noch 16 rein bäuerliche
Betriebe, daneben 173 Handwerker, die neben ihrem Beruf noch eine kleine
Landwirtschaft betrieben.

Die Regierung in Karlsruhe nahm den Bericht des Obervogteiamtes beifällig
auf, und ohne weitere Rückfragen beschloß sie am 14. Juni 1808 „ad intentio-
nem Serenissimi", dem Marktflecken Achern das Stadtrecht zu verleihen und
darüber das erforderliche Privilegium ausstellen zu lassen.

Die Urkunde lautet:9

Wir Carl Friedrich, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von
Zähringen pp. haben Uns gnädigst bewogen gefunden, dem Marktflecken
Achern, in der Ortenau, in Rücksicht auf dessen ansehnliche Bevölkerung,
den Gewerbefleiß und die Betriebsamkeit seiner Einwohner sowohl, als die
demselben schon zustehende Marktgerechtsame, und den von Uns gnädigst
dahin bestimmten Oberamtssitz, die Rechte und Vorzüge einer amtssäßigen
Stadt Unseres Großherzogtums zu verleihen.

Indem wir Uns nun zu Unserer Stadt Achern gnädigst versehen, daß dieselbe
die Verleihung des Stadtrechts als einen Beweis Unserer besonderer Huld erkennen
werde, und sie wegen des Umfangs, der hierdurch erlangten Rechte,
auf die §§ 5 und 6 Unseres zweiten Konstitutionsedikts verweisen, so versichern
wir dieselbe dessen mittelst gegenwärtiger mit dem größeren Siegel
Unseres Geheimen Rats Polizeidepartements versehenen Urkunde. Gegeben
im Großherzoglichen Geheimen Rate, Polizei-Departement. Karlsruhe den
14. Juni 1808

Auf Seiner königlichen Hoheit General Befehl
J. Ohl, L. S. Hertzberg

Das Fest

Am 31. Juli, dem Festtag des seligen Markgrafen Bernhard, des Patrons der
Markgrafschaft Baden, sollte die Urkunde in einem feierlichen Festakt von
dem Beamten des Obervogteiamtes J. Minderer dem Stabhalter Valentin

200


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0200