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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0213
boten" mit dem badischen Liberalismus aufscheinen, der gegenüber dem
deutschen Liberalismus sozial und wirtschaftlich konservativer, politisch aber
dynamischer war16.

Wichtiger und umfangreicher schließlich als das Eintreten für den Liberalismus
und dessen Vertreter auf badischer Ebene erweist sich das Eintreten für
den Liberalismus in Lahr. Im übrigen hat Rost die liberale Grundsatzdebatte
bereits im März 1848 zugunsten der aktuellen Berichterstattung aufgegeben.
Von Stund an berichtete er über den Frankfurter Wachensturm (3.4.1833)
und die damit verbundenen Verfolgungen und Prozesse. Dazu kamen kurze
Nachrichten über liberale Bestrebungen in den Ländern des Deutschen Bundes
und in den einzelnen Ständevertretungen.

Der Versuch einer Einflußnahme des „Schutterboten" auf den Lahrer Liberalismus
hat sich auf drei Ebenen vollzogen. Es ist ein Kampf gegen die illegalen
Wahlpraktiken der etablierten politischen Strömungen, eine dem Leser gewährte
Hilfestellung in der Auslegung der Wahlgesetze und eine Parteinahme
für gewisse sich zur Wahl stellende Personen.

Das offene Anprangern von „Wahlhilfen" und „Wahlhelfern", die sich erboten
, dem Bürger beim Ausfüllen der Wahlzettel zur Seite zu stehen oder ihm
gar ausgefüllte Wahlzettel in die Hand drückten, scheint für den „Schutterboten
" nicht ganz ungefährlich gewesen zu sein, wie ausgedehnte Zensurlücken
beweisen17. Überhaupt scheint der Zensor überall dort zur Schere
gegriffen zu haben, wo aus den Andeutungen des Redakteurs der Name der
angegriffenen Person (oder Personen) herausgelesen werden konnte. Ein Gleiches
gilt im übrigen auch für jene Artikel, in denen Rost allzu offen ihm genehmen
Mitbürgern zur Wahl in das Wahlmännerkollegium zu verhelfen
sucht18.

In diesem Zusammenhang wird denn auch die Frage aufgeworfen, inwiefern
Ortsfremde überhaupt wählbar seien, da der vom „Schutterboten" vorgeschlagene
Kandidat geistlicher Lehrer am Pädagogium ist und kein Bürgerrecht
besitzt19. Diese Debatte um die Auslegung der Wahlgesetze und die Frage
der Einteilung der Bürger in die Wählerklassen nimmt zuweilen für uns befremdliche
Formen an. So sieht sich der Schutter böte bemüßigt darüber zu referieren
, ob der (für Lahr bedeutsame) feine Unterschied zwischen „Strumpfstricker
" und „Strumpfweber" in der Berufsangabe beim Eintrag in das
Wählerverzeichnis nicht besser beachtet werden solle, da getrennte Zunftbücher
bestünden20.

Die Haltung ist möglicherweise typisch für das liberale Denken in der noch
kleinstädtischen Enge jener Zeit. Sie zeigt zumindest, wie stark in Lahr das
liberale Denken noch von althergebrachtem Zunftdenken beeinflußt war. So
unwichtig und nebensächlich das Problem der korrekten Berufsbezeichnung
bei Eintragung in das Wählerverzeichnis auch scheinen mag, so enthüllt es

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