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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0219
Im Verlauf der Versammlung bestätigten die Teilnehmer einstimmig die provisorisch
ernannten Zentral-Ausschuß-Mitglieder des Mittelrheinkreises (Brentano
, Ree, Rehmann und Schubert) in ihrem Amt und beschlossen ferner, dieses
Gremium um vier weitere Mitglieder zu verstärken. Die Wahl „fiel beinahe
einstimmig" auf Rindenschwender aus Rastatt, Thibaut aus Ettlingen, Richter
aus Achern und Küchlin aus Kehl. In einer weiteren Abstimmung wurden
die 12 Mitglieder des Kreisausschusses und Merker aus Offenburg zum Obmann
dieses Ausschusses gewählt.10

Entsprechend dem Appell Struves machte sich die Acherner Volksversammlung
den „Antrag der demokratischen Parthei in dem Vorparlamente in
Frankfurt vom 31. März 1848 betreffend die Rechte des deutschen Volkes" zu
eigen und erhob ihn zum Programm. Für dessen unverzügliche Verwirklichung
wollten sich die Anwesenden „mit Gut und Blut" einsetzen."

Das Acherner Programm läßt sich nach wenigen übergeordneten Gesichtspunkten
gliedern.12 Einmal forderte man die Sicherung der persönlichen Freiheit
, die konkret zum Ausdruck komme in der Wahrung des Eigentums und
der Sicherheit der Person (Nr. 10), in der Abschaffung aller Vorrechte (Nr. 4),
in der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Nr. 7a), in der Existenz öffentlicher
Schwurgerichte (Nr. 9) und im uneingeschränkten Recht auf Bildung (Nr. 7c).

Zum andern propagierte man das Recht auf politische Freiheit, die sich äußere
im allgemeinen Staatsbürgerrecht (Nr. 4), in der für jedermann zugänglichen
Volkswehr (Nr. 1), in frei gewählten Parlamenten (Nr. 15), ferner durch eine
Regierung, die aus frei gewählten Volksvertretern bestehe (Nr. 2), sodann
durch die Selbstverwaltung der Gemeinden (Nr. 5, Nr. 7c), schließlich in der
freien Wahl der Geistlichen, Lehrer und Bürgermeister (Nr. 7a), in der Pressefreiheit
(Nr. 8) und im Vereins- und Versammlungsrecht (Nr. 10).

Die Grundrechte und auch die demokratischen Rechte sollten nach Auffassung
der Acherner Volksversammlung jedoch nur im Zusammenhang mit der
sozialen Gerechtigkeit gesehen werden. Sie werde Wirklichkeit, wenn man eine
progressive Einkommens- und Vermögenssteuer einführe (Nr. 3a), den notwendigen
Lebensunterhalt sichere (Nr. 3a), das Schulgeld abschaffe (Nr. 7c),
den Notstand der arbeitenden Klassen und des Mittelstandes beseitige (Nr. 11)
und das Mißverhältnis zwischen Arbeit und Kapital ausgleiche (Nr. 12).

Die Staats- und Regierungsform des Staates, in dem persönliche Freiheit,
demokratische Rechte und soziale Gerechtigkeit die Grundpfeiler bilden sollten,
müsse gekennzeichnet sein durch frei gewählte Parlamente und frei gewählte
Präsidenten (Nr. 15), durch die Verwirklichung der föderativen Republik
nach dem Muster der USA (Nr. 15), durch die Wiedereinteilung Deutschlands
in Reichskreise (Nr. 14), durch die Trennung von Kirche und Staat (Nr. 7) und
durch die Abschaffung des Berufsbeamtentums (Nr. 2).

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