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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0221
verließen und den Versuch unternahmen, ihren Zielsetzungen mit Waffengewalt
zum Sieg zu verhelfen.

Text des Acherner Programms vom 2. April 1848 (GLA CH 273):

Die Volksversammlung zu Achern

beschließt am 2. April 1848:

Der Antrag der demokratischen Parthei in dem Vorparlamente in Frankfurt vom
31. März 1848, betreffend die Rechte des deutschen Volkes, wird zum Programm der
hiesigen Versammlung erhoben, lautend:

Sicherheit des Eigenthums und der Person, Wohlstand, Bildung und Freiheit für Alle
ohne Unterschied der Geburt, des Standes und des Glaubens ist das Ziel, nach welchem
das deutsche Volk strebt. Die Mittel, zu demselben zu gelangen, sind:

1) Aufhebung der stehenden Soldatenheere und Verschmelzung derselben mit der
Bürgerwehr zum Behufe der Bildung einer wahren, alle waffenfähigen Männer
umfassenden Volkswehr.

2) Aufhebung der stehenden Heere von Beamten und Ersetzung derselben durch eine
wohlfeile Regierung, welche aus freigewählten Volksmännern besteht.

3) Abschaffung der stehenden Heere von Abgaben, welche an dem Marke des Volkes
zehren, insbesondere aller derjenigen Abgaben, welche den innern Verkehr
Deutschlands hemmen, Binnenzölle und Schifffahrtsabgaben, welche die Landwirtschaft
drücken, Zehnten, Gülten, Frohnden u.s.w., welche die Gewerbe belasten
, Gewerbsteuer, Accise u.s.w. und Ersetzung derselben

a) durch eine progressive Einkommens- und Vermögens-Steuer, bei welcher der
nothwendige Lebensunterhalt frei von allen Abgaben verbleibt;

b) durch einen an den Grenzen Deutschlands zum Schutze seines Handels, seiner
Industrie und seiner Landwirthschaft erhobenen Zoll.

4) Abschaffung aller Vorrechte, welchen Namen dieselben tragen mögen, insbesondere
des Adels, der Privilegien des Reichthums (Census) und der bevorzugten Gerichtsstände
, und Ersetzung derselben durch ein allgemeines Staatsbürgerrecht.

5) Abschaffung der Bevormundung der Gemeinden und Ersetzung derselben durch
ein auf der Grundlage der Selbstverwaltung ruhendes Gemeindegesetz.

6) Aufhebung aller Klöster und klösterlichen Einrichtungen.

7) Auflösung des Bundes, welcher bisher bestand zwischen Kirche und Staat, und
Kirche und Schule, und Ersetzung desselben durch:

a) die Grundsätze der gleichen Berechtigung aller Glaubensbekenntnisse, der ungeschmälerten
Glaubens- und Gewissensfreiheit, des freien Associationsrechts,
der Selbstverwaltung der Gemeinden und namentlich des Rechts derselben,
ihre Geistlichen, Lehrer und Bürgermeister frei zu wählen;

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