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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0275
den Hirschbach und das Haselbächle aufwärts durch den Lierbacher Schliff
zum Steinmäuerle5 am Schliffkopf.

Erwerbungen

Während der Zeit seines Bestehens konnte das Kloster sein Waldgebiet durch
drei Erwerbungen allerdings nur wenig vergrößern: Bischof Konrad von
Hüneburg schenkte im Jahre 1202 dem Kloster das dem Bischof von Straßburg
gehörende Landgut Crisbom (Griesbaum, heute Forsthaus Kriesenhof6),
das zwischen dem Bosensteinischen Besitz und der Grenze des Klosterwaldes
im Unterwassertal lag. Vermutlich hatte er damit auch einen Teil des von der
Ulmer Mark beanspruchten Allmendwaldes in Unkenntnis vorhandener Allmendrechte
mitverschenkt, was zu einem jahrhundertelangen Rechtsstreit,
dem ,,Streitwaldprozeß", führte7.

1291 erwarb das Kloster von den Fürstenbergern durch Kauf den östlichen
Teil des Rotenfelsgutes im Lierbachtal8, den angrenzenden sog. Windschläger
Wald und im 17. Jahrhundert ebenfalls durch Kauf den Neuensteiner Wald
am Sohlberg9.

Im 18. Jahrhundert verpfändete zudem der Inhaber des Schlosses Bosenstein,
Ritter Stein zu Reichenstein, den im oberen Unterwassertal gelegenen Kolbenlochwald
gegen einen jährlichen Canon von 60 Gulden an das Kloster10.

Einschließlich des Klostergeländes und der unmittelbar daran anschließenden
gärtnerisch und landwirtschaftlich genutzten Flächen, an die sich der Wald bis
an seine Grenzen anschloß, war der Allerheiligenwald mit seinen wenigen angrenzenden
Erwerbungen etwa 750 ha groß. Im Gegensatz zu früheren Klostergründungen
des Schwarzwalds bzw. des Oberrheingebietes wie Schuttern,
Gengenbach, Kloster Reichenbach oder St. Blasien, die von ihren Stiftern mit
Gebieten von mehreren 1000 Hektaren ausgestattet worden waren, muß Allerheiligen
als ausgesprochen kleiner Besitz angesehen werden.

Die Rodungen

Als das Kloster Allerheiligen zu Ende des 12. Jahrhundert gegründet wurde,
war es für umfangreiche Rodungen unbesiedelter Gebiete zu spät. Das Lierbachtal
war zu dieser Zeit bis zur Buntsandsteingrenze bereits in Hufen aufgeteilt
, die den verschiedensten Herrschaften gehörten. Auch die Nordostseite
des Sohlbergs war mit Höfen besetzt. Daß das gestiftete Waldgebiet nicht zur
Rodung bestimmt war, geht aus der Tatsache der Stiftung von 5 Höfen hervor
, die das Kloster zu versorgen hatten. Das gestiftete Gebiet war ja nicht
groß, allseits begrenzt und besaß nur sehr beschränkte Rodemöglichkeiten. Es
konnte von der Stifterin also nur zur Anlage des Klosters selbst, im übrigen

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