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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0285
dazu verdammt sein soll, einsame Wanderer und beerensuchende Frauen im
Allerheiligenwald zu erschrecken.

Leider sind im Holzverkaufsvertrag keine Angaben über Holzarten, Alter und
Art des Holzes und Art der Bestände oder über Sortimente vorhanden, so daß
keine Möglichkeit besteht, Schlüsse über die seinerzeitigen waldbaulichen Verhältnisse
zu ziehen.

Über geplante Wiederaufforstungen ist weder im Vertrag etwas gesagt, noch
in den Akten des Klosters etwas zu finden, so daß angenommen werden muß,
daß man die Aufforstung der gesamten Fläche der Natur überlassen hatte, die
sich hierfür auch die nötige Zeit ließ.

Bis wieder größere Holzverkäufe in den — nur hier — sogenannten klosterfernen
Waldungen zustande kamen, mußten — soweit die Akten dies kundtun —
indes an die 200 Jahre vergehen. Dies bedeutet nicht, daß dort überhaupt kein
Holz gehauen wurde. Sicher wurde in diesen Forstorten von Meiern und Bediensteten
des Klosters benötigtes Holz gehauen, vielleicht auch von Händlern
, wovon wir nichts wissen. Möglicherweise sind die vorhandenen Floßeinrichtungen
im 17. und 18. Jahrhundert noch gelegentlich benutzt worden. Es
ist jedoch unwahrscheinlich, daß das Kloster sie aufrechterhalten hat, da es
nach dem großen Holzhieb zu Beginn des 30jährigen Krieges im Lierbachtal
zunächst wohl kaum flößbares Holz gab, das verkauft werden konnte. Man
muß schließen, daß die Anlagen bald verfielen und später auch nicht mehr
wieder hergestellt wurden. Die große Vorratsabnutzung durch den Holzhieb
an Byhler läßt nur den Schluß zu, daß die nächsten 100—200 Jahre praktisch
nur Holz für den Eigenbedarf aus den oberhalb der Wasserfälle liegenden
Waldungen geschlagen wurde und daß sparsam gewirtschaftet werden mußte,
um die Eigenversorgung des Klosters zu gewährleisten. Die klosterfernen Bestände
wurden hierzu nicht benötigt, sie konnten wieder gehortet werden.

Die ,,Beförsterung"

Zumindest seit dem 18. Jahrh. war in der bischöflich-straßburgischen Herrschaft
eine Beförsterung der Waldungen bindend vorgeschrieben. Aktenkundig
gab es ab 1783 in Allerheiligen, vielleicht schon vorher einen Waldinspektor,
wozu Pater Clemens Bauer berufen worden war. Er hatte alle ökonomischen
Geschäfte des Klosters zu verantworten und war im Auftrag des Prälaten für
diese zuständig. „Mit dero Erlaubnis konnte und durfte er handeln und wandeln
, wenn es nur zum allgemeinen Nutzen des Klosters gereicht".22

Unklar ist, wie weit sein Aufgabengebiet und seine Kompetenzen reichten und
wie weit er sein Amt mit dem des Großkellerers in Oberkirch zu teilen hatte.

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