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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0287
„sich einbilden, unsere Waldungen zu beholzen und öfters ohne Erlaubnis und Anweisung, wenn
sie von hier nach dem Frohndienst zurückfahren, Brennholz kätschen oder Holtz zu Sperrdrögen
mit anheimführen".

Alle Geschehnisse seien „fleißig und getreu in das dazu gegebene Waldbuch einzuschreiben". Aus
diesem müsse zu ersehen sein, wieviel Brenn- und Bauholz eingeschlagen, wieviel Sägklötze, Rebstecken
, an wen und wann dies geliefert worden sei. Auch der Namen des Waldes, in dem das
Holz geschlagen wurde, sei festzuhalten. Es sei genau zu verzeichnen, wann das Holz gefällt und
aufgenommen wurde. Auch wäre in gleicher Weise das an Pfarreien, Reb- und Meyerhöfe oder an
die Großkellerei Oberkirch abgegebene Holz zu verzeichnen, aber auch das gestohlene und versteckte
Holz sei „umständlich" der Kellerei auf Weihnachten nachzuweisen.

Außer diesen den Waldknechtsdienst betreffenden Richtlinien seien noch die über den Nachtwachdienst
und den Ausschank und Verkauf des Weines und die Aufrechterhaltung der Ordnung
in der Klosterschänke zu beachten, die hier nicht erörtert werden.

Für seine Tätigkeiten erhält der Waldknecht Holz und Wohnung im Kloster
frei, für den ihm zur Benutzung zugewiesenen Garten werden ihm 12 Karch
Dung mit hiesigem Ochsenzug unentgeltlich zugeführt. Er erhält zur Bebauung
je ein Feld für Frucht und für Kartoffelanbau. Er kann eine Kuh des Klosters
nutzen, die im Sommer von Sennen gehütet und im Winter vom Kloster
gefüttert wird; das Kalb gehört jedoch dem Kloster. Er kann ein Schwein halten
, das vom Kloster gehütet wird, er erhält ein Sester Korn aus der Klostermühle
, jeden Sonntag ein halbes Maß Wein und einen halben Laib Brot. In
bar sind ihm auszuzahlen 24 Gulden, für das Licht zur Nacht 15 Gulden samt
3 Pfund Unschlitt-Lichter. Für jedes verkaufte Ohm Wein werden ihm vom
Kloster 24 Kreutzer bezahlt. Es ist nicht gesagt, daß er für das verkaufte Holz
auch eine besondere Vergütung erhält, lediglich in einigen Großverträgen, wie
z. B. an Schrempp ist eine solche erwähnt. Zu Ende der Klosterzeit24 jedoch
betrug nach dem Bericht Lassolayes die Vergütung des Waldknechts 33 fl, zusätzlich
wurden ihm je verkauften Holzstamm 6 Kreutzer bezahlt.

In diesem Bericht ist ein 2. Waldhüter nicht erwähnt, den es anderen zeitgenössischen
Aufzeichnungen zufolge25 gegeben haben soll. Demzufolge seien
zur Zeit der Prälatur des vorletzten Abts Felix Kemmerle, (1766—1797) in
Allerheiligen Zigeuner heimisch geworden, die man zu Taglohnarbeiten und
sonstigen Verrichtungen eingesetzt habe. Einer dieser, Josef Reinhard, der im
Kloster die Taufe empfangen und den Abt in der Christnacht 1780 vor einem
Raubüberfall bewahrt hatte, sei danach aus Dankbarkeit als Waldhüter beschäftigt
worden. Ihm wurde gestattet, mit seiner Familie am Griesenhof zu
wohnen; er dürfte demnach den nördlichen Teil des Klosterwaldes, den Grie-
senhöfer Wald, die Streitwaldungen und den Kolbenlochwald betreut haben.
Vermutlich ist er dafür, wenn überhaupt — im Taglohn bezahlt worden. Die
Abrechnungen des Klosters geben keinen Aufschluß darüber. Dem Bericht
und der Überlieferung zufolge, sollen die Zigeuner vorher in der sogenannten
Zigeunerhöhle im Bereich der Wasserfälle gehaust haben, wo noch zu Beginn
des 19. Jahrhunderts ihre Spuren zu sehen gewesen seien.

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