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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0289
diesen für jeden durch Ochsenzug abfuhrbereiten Klotz Sägeholz ein Lohn
von 3 Schilling und 2 Pfennig festgelegt. Dieser Vertrag scheint von grundsätzlicher
Bedeutung gewesen zu sein und war für längere Zeit, bzw. mehrere
Jahre, abgeschlossen worden.

Neben ihm gibt es aber auch Arbeitsverträge über bestimmte Mengen wie
z. B. die Aufbereitung von Windfällen oder über die Aufarbeitung von einer
bestimmten festgelegten Holzmenge wie 100 gezeichnete Tannen zu Sägeholz,
worin, wie im Vertrag mit den Brüdern Lehmann, der Lohn pro Klotz festgelegt
ist. Jedoch ist zugleich bestimmt, daß das Holz zur Erhaltung seiner Qualität
„Auf Bengel oder was sonst liegen müsse". Die geendigte Arbeit wird zumeist
mit der Lieferung von etlichen Maß Wein und einigen Laib Brot aus
dem Kloster abgeschlossen, was bereits im Vertrag festgelegt ist.

Von Interesse ist auch noch ein Akkord über das Harzen mit 4 Bürgern
von Oppenau v. 6. 6. 177827, noch bevor es die fürstbischöfliche Harzordnung
gab, die für das Oppenauer Tal erst 1785 erlassen und mit der das wilde
Harzen verboten wurde. Mit diesem Akkord wurde das Harzen und „das auf
die Hütte Tragen" unter Aufsicht des Waldknechts Tritschler im Klosterwald
gestattet, wobei sich die Harznutzung auf angebrochene Bäume beschränken
mußte, da der waldbauliche Schaden des Harzens auf Grund langer Übung
wohl bekannt war. Die Nutzung mußte bis zum 24. August beendet sein, wobei
so sachgemäß gearbeitet werden sollte, daß das Harzen wiederholt werden
könne. Offenbar sollten keine neuen Bäume angerissen werden. Die letzten
geharzten Fichten standen übrigens noch nach dem 2. Weltkrieg in der Abteilung
Steinmäuerle.

Das Kloster behielt sich vor, einen ihm genehmen Harzsieder einzustellen. Für
den gewogenen Zentner erhielt es 1 Gulden 6 Kreuzer. Die Harzer erhielten
zusätzlich unentgeltlich Nachtquartier im Kloster, so lange sie harzten, sowie
gegen Bezahlung Brot und Mehl aus der Klosterbäckerei. Dem Gotteshaus
stand es jedoch frei, nach vollendeter Arbeit den Harznutzern Essen und Trinken
zu geben. Die Abrechnung mit dem Kloster ergab nach Verrechnung mit
den Sammlern und dem nicht namentlich genannten Harzsieder 99 Zentner
Harz; nach Verrechnung von 158 fl für die Anfertigung von Ständern wird ein
Reinerlös von 191 fl und 9 Kreuzern genannt. Auch in den darauffolgenden
Jahren wurden etwa die gleichen Mengen genutzt.

Über Akkordverträge während der letzten Klosterzeit ist man zwar auf Grund
mehrerer vorliegender Verträge im Bild, nicht jedoch darüber, was für Taglöhne
gezahlt wurden, weder anläßlich von Arbeiten im Kloster noch im
Wald.

Am Rande sei erwähnt, daß das Kloster bzw. der Kellerer auch Verträge über
„Waldverkäufe", d. h. Holznutzungen auf dem Stock der den jeweiligen
Meierhöfen zugehörenden Waldungen, wie z. B. des Rooswaldes auf Gemar-

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