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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0290
kung Ottenhofen im Jahre 1775 oder im gleichen Jahr des Heidenhofes an
Bürger oder Händler der umliegenden Kirchspiele abschloß, wobei der Kaufpreis
in Gulden und eine „Arbeitszeit" von z. B. 2 oder 4 Jahren festgelegt
wurde. Während dieser Zeit ist Zwischenfruchtpflanzung vorgesehen, wobei
das Kloster die Hälfte des Samens stiftet und die Hälfte des Schnittes und des
Aufbindens zahlt. Eigenartigerweise ist nirgends davon die Rede, ob auch
dem Kloster die Hälfte der Ernte gehörte, was jedoch angenommen werden
muß.

Während sich anscheinend in früheren Zeiten die Meier des Klosters hinsichtlich
ihres Brennholz- und Baubedarfs im Klosterwald nach Bedürfnis oder Belieben
bedienen konnten, wurden diese Rechte im 18. Jahrhundert weitgehend
beschränkt. In zahlreichen Verträgen mit Meiern und Halbmeiern wurden um
die Mitte des Jahrhunderts deren Rechte und Pflichten, insbesondere ihre Be-
holzungsrechte neu festgelegt.

So heißt es z. B. 1775 im „Verhaltensbrief" für die Halbmeier im Hirschbach,
am Wahlholz, am Sohlberg und im Dickteich28, daß sie in den Waldungen des
Gotteshauses kein frisches Holz hauen dürften, sondern sich mit abgängigem
Holz und Reisig begnügen müßten. Widrigenfalls hätten sie das gehauene
Holz doppelt zu ersetzen. Daß Holz nur über das Kloster abgegeben, also der
Verkauf wertvollen Holzes nur über den Kellerer erfolgen durfte, ist aus dem
Verhaltensbrief von 1777 für den Knecht auf dem Griesenhof zu entnehmen.
Hier heißt es, daß er unter Strafe nicht befugt sei, etwas abzuhauen. Brennholz
könne er nur im Griesenhöfer Wald suchen, jedoch nur abgängiges und
im Wald „hin und her liegendes". Im übrigen solle er frühzeitig mit seinen
Hof- und Holzarbeiten fertig werden, damit er den Winter hindurch zu des
Gotteshauses Nutzen etwas zu tun und zu arbeiten habe. Andererseits gab
man ihm — vielleicht war er Schnitzer oder Schneller — gegen ein geringes
Entgelt Holz aus dem Klosterwald, „womit er verschiedenes handieren und
sich durch den Verkauf Geld machen könne".

Im Akkord wird der Hauptweg nach Lautenbach, die „Allerheiligensteig"
neu gebaut. Vermutlich erhielt sie damals etwa die Gestalt, die jetzt noch als
alter Weg über die „Satteleiche" erkennbar ist. Der heutige Wegverlauf mit
seinen zahlreichen Kurven stammt aus dem 20. Jahrhundert. Der Weg sollte
so fest „an Steinen" gemacht werden, daß er nicht durch schwere Fahrzeuge
beschädigt werden könne. Alle 30—60 Fuß seien Wasserfallen aus Stein einzubauen
, dies nicht, wo der Akkordant dies wolle, sondern wo der Aufseher es
bestimme. Der Weg wurde am 4. Juni 1780 vom Kellermeister Laurentius
Knab abgenommen, nachdem er „von einigen unparteiischen Bürgern beaugenscheinigt
und für gut befunden worden" war. Hierfür sind dem Akkordanten
wie vereinbart insgesamt 460 fl ausgezahlt worden, wovon ihm jeden
Sonntag 25 fl als Abschlag ausgehändigt worden waren, zuzüglich einem halben
Studentenbrot und einem halben Maß Wein sowie einer Buche zu Brennholz
.

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