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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0291
Von erheblicher Bedeutung auch für den Holztransport zur Säge des Meierhofs
war der Neubau eines Weges 1777 von der Lierbacher Brücke über die
Neumatt und das sog. Büttenkreuz zum Kloster, womit dieses erstmals eine
Fahrverbindung mit dem oberen Lierbachtal erhielt, das bisher umgangen
werden mußte, wenn man vom Kloster aus — über den Sohlberg — nach Op-
penau kommen wollte. Damit wurde die Barriere der Büttensteiner Wasserfälle
überwunden, und der Lierbacher Meierhof konnte mit Fahrzeugen erreicht
werden. Der Weg wird heute nicht mehr benutzt, seine Trasse durch die Abteilung
Obk. IV 10 u. 11 ist noch erkennbar. Er ist heute durch die Lierbachtal-
straße ersetzt.

Der Klosterwald im 18. Jahrhundert

Größere Holzverkäufe im Allerheiligenwald waren erst wieder zu Ende des 18.
Jahrhunderts möglich, nachdem es wieder schlagbares Holz auf den riesigen
Kahlflächen gab, die durch die Holzhiebe während der Zeit der württembergischen
Pfandschaft entstanden waren. So ist ein Vertrag mit 4 Kappler Bürgern
bekannt, die 1775 größere Holzmengen kauften, weniger zur Versorgung der
Bürger des Kappler Kirchspiels als der Bürger von Achern und der Ortschaften
der Ebene, denen es immer wieder an Bauholz fehlte, da in ihren eigenen
ortsnahen Waldungen fast nur Hartholz wuchs29. Der Bau des Kück'schen
Floßkanals und seine spätere Nutzung durch die beiden Acherner Floßkompanien
gab zweifellos den Anreiz, Brennholz aus dem weitab gelegenen, offenbar
vorratsreichen Klosterwald das Achertal hinabzuflößen. Dabei mußte zunächst
der schwierige Transport auf schlechten Wegen durch das Unterwassertal
oder den Griesenhöfer Wald in Kauf genommen werden. Ein Teil des
Holzes kam dabei aus dem verpfändeten Bosensteinischen Kolbenloch wald.
Das Holz wurde ebenso wie vor fast 200 Jahren auf dem Stock verkauft, d. h.
der Käufer mußte sich selbst um die Aufarbeitung des Holzes bemühen, dessen
Menge vor dem Einschlag geschätzt und das entweder bis Georgi 1776 bezahlt
oder bis 1777 landläufig verzinst werden mußte30. Die Kappler Bürger,
die einen Kaufvertrag über Nutz- und Brennholz im Wert von 3000 Gulden
abgeschlossen hatten, mußten sich verpflichten, das Holz in der vereinbarten
Einschlagzeit von 8 Jahren tatsächlich einzuschlagen. Ferner mußten sie dies
unter „Schonung der Besamung des Neuwaldes" tun. Erstmals kann hier eine
waldschonende Vertragsbestimmung festgestellt werden. Dem Kaufpreis entsprechend
dürfte es sich hier um 10000—15000 fm Buchen- und Tannenholz
gehandelt haben, wobei die Tanne als Bauholz, die Buche als Brennholz in
Frage kam.

Im Achertal allein konnte das Kloster sein herangewachsenes Holz nicht unterbringen
. Die Hofbauern der Umgebung waren mit eigenen Waldungen
Selbstversorger. So mußte es sich zunächst noch um Käufer in entfernteren
Gebieten umsehen, die es zu dieser Zeit im Gebiet der Markgrafschaft Baden

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