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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0299
den aus dem Jahre 1568: „Item ein Bundtie allerley Vertrags Brieff zwischen
Seltz und etlichen Pfarhern . . . nicht nutz"3.

Laut Urkunde vom 2. Januar 1415 stand aber dem Abt zu Selz das Recht zu,
den Ottersdorfer Pfarrer zu ernennen und ihn in sein Amt einzusetzen4. Möglicherweise
sind nun im Jahre 1568 beim „Aufräumen" die darüber noch vorhandenen
Unterlagen als „nicht nutz" betrachtet und fortgeworfen worden.
Vielleicht waren aber auch schon während des Bauernkrieges im Jahre 1525
viele der damals noch in Selz vorhandenen Aufzeichnungen über die Pfarrei
Ottersdorf verlorengegangen.

Erst im Jahre 1494 erscheint in den noch erhaltenen Akten der Name eines
weiteren Ottersdorfer Geistlichen. Er hieß Konrad Süberlich (Säuberlich) und
vereinbarte am 15. Dezember 1494 mit dem Stift Selz, welches im Jahre 1481
durch Papst Sixtus IV. von einer Abtei in ein Chorherrenstift umgewandelt
worden war, daß dieses ihm jährlich auf Lebenszeit zwölf Viertel Korn als
Kompetenz (Jahresgehalt) reichen soll5.

Im Jahre 1525 amtierte Johannes Stahell (Stachell) als Pfarrer zu Ottersdorf.
Er hatte sich schon mehrfach bei Markgraf Philipp I. von Baden beklagt, daß
seine Einkünfte aus Opfern, Seelenmessen und anderen geistlichen Diensten,
auf die seine Vorfahren und er bisher angewiesen waren, in wenigen Jahren
gewaltig zurückgegangen seien. Das war sicherlich eine Folge der reformatorischen
Anschauungen, die sich auch unter dem einfachen Volk in den Riedorten
rasch verbreiteten. Zugleich hatte der Pfarrer im Ried den Markgrafen
gebeten, ihm zu helfen, damit ihm das Stift Selz eine ausreichende Kompetenz
(Gehalt) festsetze. Daraufhin wurde am 29. November 1525 in Baden-Baden
mit dem Stift Selz vereinbart, daß von den Zehnteinkünften des Stiftes in den
Riedorten dem Ottersdorfer Pfarrer jährlich 34 Malter Weizen, 40 Malter
Korn (Roggen) und 30 Malter Hafer zu geben sind. Die Lieferung hatte im
Zeitraum von zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem Martinstag zu erfolgen
. Wenn aus irgendwelchen Gründen der Weizen oder der Hafer nicht in
Natur gegeben werden konnte, waren je Malter Weizen zehn Schilling Pfennig
und je drei Malter Hafer ein Gulden zu bezahlen, und zwar die erste Hälfte am
Georgstag (23. April) und der Rest zum Martinstag (11. November). Die
40 Malter Korn sollten in jedem Fall mit Früchten geliefert werden und durften
nicht mit Geld vergütet werden. Außerdem sollte künftighin jeder Ottersdorfer
Pfarrer jährlich fünf Gulden als „kleine Zinsen" erhalten und dazu
noch drei Viertel Wiesen, die der Pfarrei gehörten, benutzen dürfen, wie das
bisher schon die jeweiligen Pfarrer der für das ganze Ried zuständigen Pfarrei
Ottersdorf getan hatten6.

Welche Stellung der im Jahre 1525 erwähnte Ottersdorfer Pfarrer Johannes
Stahell gegenüber der Reformation einnahm, ist nicht überliefert. Doch darf
man annehmen, daß er gehorsam dem Willen seines Markgrafen folgte, der

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