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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0301
apostolische und evangelische Religion unverfälscht verkündet und gelehrt
werden. Der Amtmann habe , Jenen Petern" vorzuladen und ihm seine „falsche
kalvinische Lehre" vorzuhalten. Der Markgraf äußerte sein großes Mißfallen
an dieser seiner Meinung nach „ketzerischen Lehre". Er könne den Irrlehrer
an Leib und Leben strafen lassen. Doch gebe er sich zufrieden, wenn
sich der „Ketzer" innerhalb von acht Tagen mit Hab und Gut aus der Markgrafschaft
entferne und sich nie mehr darin blicken lasse. Andernfalls hätte er
mit einer „scharfen Leibesstrafe" zu rechnen.

Der Markgraf gab seinem Amtmann zugleich Anweisungen für die Gemeinde
im Ried, die damals noch eine Einheitsgemeinde der vier Dörfer Ottersdorf,
Plittersdorf, Wintersdorf und Dunhausen (1583 untergegangen) war. Der
Amtmann sollte die ganze Gemeinde zusammenrufen lassen und ihr den Erlaß
des Markgrafen bekanntgeben. Die Rieder durften nicht mehr gemeinsam mit
dem „ketzerischen" Pfarrer essen oder trinken und mußten auch jeden anderen
Kontakt mit ihm abbrechen, wenn sie nicht schwer bestraft werden wollten.

Wenn nun einige von den Riedern die „falsche Lehre" angenommen haben
und durch sie vergiftet worden sein sollten, müßten sie sofort wieder davon
ablassen und die in den Augen des Markgrafen richtige Religion übernehmen.
Der Markgraf wollte auch eine Inquisition (Untersuchung) des Glaubens der
einzelnen Rieder vornehmen lassen. Wer dann als irrgläubig ertappt würde,
der sollte nicht nur an Hab und Gut, sondern auch am Leib bestraft werden".
Danach schrieb der Markgraf am 29. Mai 1563 an den Propst zu Selz und
schlug ihm vor, den Thomas Culsamer von Bischofsheim an der Tauber als
Pfarrer nach Ottersdorf zu berufen. An Pfingsten (30. Mai) antwortete der
Selzer Propst Georg von Weikersheim dem Markgrafen, daß er Thomas Culsamer
als Pfarrer in Ottersdorf annehme. Er versprach, bei Bedarf das Pfarrhaus
reparieren und dem Pfarrer eine zeitgemäße Besoldung zukommen zu
lassen12. Da die meisten lutherischen Geistlichen verheiratet waren, brauchten
sie nun ein höheres Einkommen als ihre ledigen katholischen Vorgänger vor
der Reformation.

Thomas Culsamer stammte aus Werbach bei Tauberbischofsheim und war
mit einer Tabitha verheiratet. Am 1. August 1554 war er durch den Straßburger
Reformator Johann Marbach nach Lützelstein bei Zabern geschickt worden
. Seit 1556 wirkte er als lutherischer Pfarrer in Lauterecken in der Pfalz.
Dann wurde er mit Zustimmung des zur Reformation übergetretenen Propstes
zu Selz Pfarrer in Ottersdorf, von wo er am 30. April 1565 als Diakon an die
Spitalkirche in Baden-Baden berufen wurde. Dort hat ihn 1571 der katholische
Statthalter entlassen. Anschließend bis zu seinem Tode im Jahre 1598
wirkte er als evangelischer Pfarrer in Wörth im Elsaß. Seines hohen Alters
wegen war er schließlich unfähig, sein Amt weiter zu verwalten und verzichtete
gegen ein Gnadengeld darauf13.

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