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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0302
Inzwischen war Isaak Weber evangelischer Pfarrer in Ottersdorf geworden.
Es war offensichtlich der gleiche Isaak Weber, der in Straßburg geboren war
und von 1565 bis 1567 als evangelischer Pfarrer in Eckartsweier bei Kehl gewirkt
hatte14. Weber trat im Jahre 1571, zwei Jahre nach dem Tod des evangelischen
Markgrafen Philibert, zum katholischen Bekenntnis über. Er rühmte
sich, er habe durch seine Predigten seine Pfarrkinder im Ried für die Rückkehr
zum katholischen Glauben vorbereitet. Doch der Propst zu Selz beschimpfte
ihn wegen seines Glaubenswechsels als „des Teufels Sackpfeifer".
Weber hatte eine dreizehnköpfige Familie und wurde nun katholischer Organist
an der Stiftskirche in der markgräflichen Landeshauptstadt Baden-Baden15.

Webers Nachfolge als Seelsorger in Ottersdorf trat der katholische Pfarrer
Konrad Schelling an. Im Jahre 1575 schrieb ihm der Markgraf Philipp IL, er
möge dem Pfarrer von Iffezheim, Johannes Seitz, der schon lange mit ziemlicher
Leibesschwachheit behaftet war und seiner Gemeinde nicht nach Gebühr
vorstehen konnte, an Sonn- und Feiertagen und auch zu gelegener Zeit
unter der Woche aushelfen, da augenblicklich im Stift zu Baden-Baden kein
Geistlicher abkömmlich sei. Der Markgraf fuhr fort mit den Worten: ,,Ihr
werdet ein gar löbliches Werk verrichten, und wird auch gedachter Pfarrer
von seinen jährlichen Opfergefällen Euch gebührende Ergötzlichkeit tun"16.
Wohl derselbe Konrad Schelling wird 1580 und 1584 als Pfarrer von Durmersheim
erwähnt17.

Nach Auskunft der Selzer Stiftsrechnung des Jahres 1580 hieß damals der
Ottersdorfer Pfarrer Gregor Vögelin™. Er bat am 10. Februar 1582 um eine
„Addition" (Aufbesserung) seiner Kompetenz (Gehalt) aus dem Wintersdor-
fer Heiligenfond (Kirchenvermögen). Die Regierung in Baden-Baden lehnte
das ab und verwies den Pfarrer an das Stift Selz als Patronatsherr der Pfarrei
Ottersdorf. Aber auch der Selzer Propst schlug ihm seine Bitte ab. Um die
Jahreswende 1583/84 verstarb Pfarrer Gregor Vögelin19.

Um den Nachlaß des verstorbenen Ottersdorfer Pfarrers Gregor Vögelin vor
dem Zugriff des Fiskals (kirchlicher Finanzbeamter) der Diözese Straßburg zu
sichern, wurde am 7. Januar 1584 vom „Geistlichen Rat" in Baden-Baden beschlossen
, daß der „Geistliche Verwalter" das Erbe wegführen und in Verwahrung
nehmen lassen sollte. Am 30. Januar 1584 verfügte der „Geistliche
Rat", daß der Bruder des Pfarrers eine Bescheinigung seiner Obrigkeit vorlegen
solle, die bestätigt, daß er wirklich der Bruder des verstorbenen Pfarrers
Vögelin sei und sonst keine erbberechtigten Geschwister mehr vorhanden seien
. Anschließend habe er alle Schulden des Verstorbenen zu begleichen, und
erst dann dürfe ihm das Erbe gegen Quittung ausgehändigt werden20.

Zum Nachfolger Vögelins als Pfarrer in Ottersdorf wurde am 7. Januar 1584
dem Propst zu Selz der Rastatter Kaplan Paulus Holtzmann vorgeschlagen, der
sich am 15. Oktober 1583 schon vergeblich um die Pfarrei Kappelwindeck be-

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