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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0306
Laut Mitteilung des kurpfälzischen Stiftschaffners Sixt Karl Böhler in Selz
wurde dem Pfarrer Dürr noch im gleichen Jahr seine Besoldung auf 20 Gulden
, sechs Malter Weizen, 16 Malter Korn, sieben Malter Gerste und neun
Malter Hafer aufgebessert. Gleichzeitig wurde aber bemerkt, daß der Zehnt
im Ried jetzt nicht mehr den vierten Teil von früher ertrage. Dem Ottersdorfer
Pfarrer sei mehr als den Pfarrern in der Pfalz bewilligt worden. Dennoch habe
er wieder wie früher die pfälzischen Zehnten im Ried beschlagnahmen lassen.
Er habe das getan, obwohl er den ihm bis jetzt zustehenden Besoldungsanteil
bereits erhalten habe.

Pfarrer Dürr antwortete am 13. November 1650 auf diese kurpfälzischen Vorwürfe
, er bestehe auf der ursprünglich festgesetzten Besoldung von 42 Malter
Korn, vier Malter Hafer und 43 Gulden, sowie auf den Unterhaltungskosten
für Pfarrhaus und Pfarrgarten. Er habe schon über dreizehn Jahre lang diesem
Land als Priester gedient und verlange die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme
der Selzer Zehnteinkünfte im Ried, bis er seine Besoldung restlos
erhalten habe. Andernfalls könne er nicht länger auf der Pfarrei im Ried bleiben
. Dennoch erlaubte die markgräfliche Kanzlei am 12. Dezember 1650 die
Aufhebung der Beschlagnahme der Selzer Zehntfrüchte in den Riedorten. Sie
ordnete aber an, daß so viel Getreide zurückbleiben müsse, wie für die Besoldung
des Ottersdorfer Pfarrers erforderlich sei41.

Aus einem Schreiben des Markgrafen Wilhelm vom 13. November 1651 an
das Konsistorium (oberste Kirchenbehörde) in Straßburg geht hervor, daß
Pfarrer Claudius Dürr inzwischen die Pfarrei Ottersdorf wirklich verlassen
hatte und sich nunmehr in Osthausen im Elsaß (etwa in der Mitte zwischen
Straßburg und Schlettstadt, südlich von Erstein) aufhielt. Damals versah der
Rastatter Pfarrer Trautwein die Pfarrei Ottersdorf mit ihren Filialorten Plittersdorf
und Wintersdorf mit. Am 22. Dezember 1651 wurde dem Amt Stollhofen
befohlen, die noch unerledigten Besoldungsangelegenheiten des Pfarrers
Dürr zu regeln und sich nach einem qualifizierten Priester für die Pfarrei
im Ried umzusehen42'

Anmerkungen:

1) GLA 37/187

2) ZGO 1901/02, Seite m 199

3) ABR G 6528

4) GLA 37/186

5) GLA 37/186; D. Kauss, Die mittelalterliche Pfarrorganisation der Ortenau. 1970, S. 234
schreibt statt Süberlich irrtümlich Gerberlich

6) GLA 37/186; K. Reinfried, Religionsveränderungen. . . , in: FDA 1911, S. 76

7) M. Krebs, Politische und kirchliche Geschichte der Ortenau, in: Ortenau 16/1929, S. 141

8) GLA 229/82056

9) Badisches Tagblatt, Zwischen Murg und Kinzig, Nr. 243, Oktober 1963

10) vgl. Anmerkung 7, S. 143

11) GLA 229/81926; vgl. Anmerkung 9; K. Reinfried, in: FDA 1911, S. 80—90

12) GLA 229/81926

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