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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0310
Die Ausbildung des Dorfschullehrers

Nachforschungen über das Schulwesen auf dem Land gestalten sich sehr
schwierig. Schulakten sind keine vorhanden. Lehrer werden nur dann genannt
, wenn was Besonderes vorlag. Der Lehrer war ja zu jener Zeit keine
Amtsperson. Wenn vom Ludimoderator (= Lehrer) die Rede ist, darf man an
keinen Lehrer von heute denken. Die Volksschulen auf dem Land waren primitiv
, der Bildungsstand des Lehrers ebenso. Lehrerbildungsanstalten gab es
keine. Irgendein aufgeweckter, des Lesens, Schreibens und Rechnens kundiger
Handwerker, entlassener Soldat oder Schreiber übernahm den Schuldienst
. Für den Nachwuchs sorgte der Lehrer selbst, indem er seinen Sohn
oder sonst einen etwas gelehrigen jungen Burschen zur Beihilfe heranzog und
in die Praxis des Schulhaltens einweihte. Wenn ein Lehrer angestellt werden
sollte, wurde die Stelle ausgeschrieben, der Vogt und das Gericht nahmen die
Bewerbungen an und leiteten sie an den Pfarrer weiter, der die Kandidaten zur
Prüfung bestellte. Im Franckensteinschen Archiv sind solche „Prüfungsarbeiten
" noch erhalten. In der Regel mußte der Kandidat einen Bibeltext abschreiben
und die arabischen Zahlen schreiben. Eine Prüfungsarbeit von 1721 lautet
: „Der Gott libt auf Erden, ist fromb und wirdt seelig werden. Ich Andres
Rohnes bekenne, daß ich bey dem vorigen Schullmeister Ignatius Hug angefangen
zu schreiben, aber bei dißem, Christoph Doli genanndt erst lehrnen zu
schreiben wie obsteht"3. Es ist ja bekannt, daß der alte Fritz immer wieder
ausgediente Soldaten als Dorfschulmeister anstellen ließ.

Die Pflichten eines Dorfschulmeisters

Sie sind aus einer Schulordnung des Jahres 1657 ersichtlich. Braunstein4 führt
sie in der Dorfgeschichte Schutterwalds auf und war wohl eine Mustersatzung
für viele Gemeinden5. Diese Ordnung schreibt vor:

1. Soll ein Schulmeister Juramentum fidelitatis laisten und von guter römisch katholischer apostolischer
Religion seyn.

2. Soll er alle Sonn- und Feuertag das ampt der hl. Meß coraliter6 singen, darzu soll er etliche
Jungen gegen sonderbarer Ergözung seiner Mühen abrichten und werden ime andere gern assistieren
.

3. Soll er mit und neben Pfarrherrn alle Sonn- und Feuertag der Kinderlehre beywohnen, dieselbe
helfen Underrichten, damit sie die Hauptarticul unseres Christkatholischen Glaubens ergreiffen
auch Zucht und Ehrbarkeit lernen.

4. Sollen sie Sommers Zeiten um 6 Uhr vor mitag bis 9 Uhren in der Schule bleiben, nachmitag
umb 1 Uhr hineingehen bis wider 3 Uhren und des tags vier mahl verhördt.

5. Soll er allen muglichen Fleiß anwenden, daß die Kinder, so man ime zur schuelen schickt, wohl
unterwisen werden.

6. Welche im Schreiben den Anfang machen, denen sollen ihre schrifften nachmitag übersehen,
corrigiert und wider uff ein newes vorgeschrieben werden.

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