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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0313
läufige Untersuchungen gepflogen, welche Einkommensteile dem Lehrer und
welche dem Meßner zukommen. Ein endgiltiger Beschluß konnte noch nicht
gefaßt werden".

Die Bezahlung des ,.hauptamtlichen" Schulmeisters und Mösners

Sie war in jeder Gemeinde anders. Im allgemeinen muß man sagen: der
Spruch vom „armen Dorfschulmeisterlein" war nur zu sehr berechtigt. Unter
„hauptamtlichem" Schulmeister verstehe ich den, der den Schuldienst, den
Mesnerdienst und den des Gerichtsschreibers zu leisten hatte. Diese Aufgaben
ließen es nicht zu, daß der Lehrer noch einen anderen Beruf ausübte. Aber gerade
in kleinen Gemeinden, wo ja oft auch keine eigene Kirche war, war er nur
Schulmeister und mußte, um sein Leben fristen zu können, noch einer anderen
Tätigkeit nachgehen.

In Schutterwald erhielt der Schulmeister von der Gemeinde 1722 13 fl und
10 Kr, 1724 28 fl, 1736 30 fl, dazu 20 Viertel (ä 1201) Korn zu 100 fl, die Wohnung
und die Stallung für 2 Schweine und 1 Kuh10.

Aus Hofweier ist eine Aufstellung der Vergütung des Lehrers und Mösners
von Pfarrer Schmautz aus dem Jahr 1728 erhalten". Danach erhielt der Lehrer
und Gerichtsschreiber von der Gemeinde:

1. die Wohnung und einen Garten.

2. acht Klafter Holz vor die Tür geliefert, wozu jedes Kind im Winter täglich ein Scheit Holz
bringen mußte.

3. Von jedem Kind wöchentlich 4 Pfennig Schulgeld.

4. Von der Gemeinde jährlich nebst den 22 fl Fixum von der Herrensteuer 10 fl also insgesamt
32 fl.

5. Für die Orgel zu schlagen von jedem Bürger jährlich 1 Schilling, von einer Wittfrau 6 Pfennig
(ab 1715, wo die erste Orgel angeschafft worden war).

Von der Kirche als Mösner:

6. Einen Acker.

7. Aus dem Heiligen (Kirchenfonds) 1 Viertel Korn, 3 Sester Nüsse (von den Nußbäumen um die
Kirche), in Geld 4 fl und für die Heiligenrechnung zu schreiben jährlich 3 fl.

8. Von jedem Burger und auch Wittfrau 1 Laib Brot jährlich.

9. Von jedem Acker jährlich 1 Winter- und 1 Sommergarbe, die er selber einsammeln mußte.
Diese Garben gaben auch die Schutterwälder Ausmärker für das Wetterläuten, sie wurden später
in Geld abgelöst.

10. Von jeder Jahrzeit (hl. Messe) 1 Schilling, für ein Amt 2 Schillinge.

11. Für die Beerdigung eines Erwachsenen 3 Schilling und 1 Laib Brot, für die Kindsbeerdigung
1 Schilling.

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