Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0316
ter der Hofweierer Horadam. Mit der Anstellung des Horadam ergingen auch
die von Schmautz angeregten Besoldungsverbesserungen an die Gemeinde:
„Nachdeme aber wir mehrmals mißfällig vernehmen müssen, daß theils Burger
zu Erspahrung des Schulgeldts und beyzutragenden Holzes ihre Kinder aus
der Schule lassen, mithin selbige bey erlangenden mannbaren Jahren oftmals
weder schreiben noch lesen können und wegen ermangelnder Zucht allerhand
unanständige Sitten sich angewöhnet, alß wollen wir zu gäntzlicher Abstellung
solches Mißbrauches hierdurch ein für alle mahl verordnet haben, daß inskünftig
von keinem Kind das Schulgeld mehr erhoben noch eyniges Scheidt
Holz beygetragen, sondern einem zeitlichen Schulmeister an Platz des Schulgeldts
von einem zeitlichen Heimburger ohne die sonsten zu bezahlenden 32 fl
noch ferner 18 fl gereicht werden"14. Statt 8 erhielt er nun 10 Klafter Holz.
Für seine Kuh wies ihm die Gemeinde einen halben Tauen Allmendwiese zu.

Es gab im 18. Jahrhundert schon eine Schulpflicht. Aber wer wollte sie durchsetzen
? Die Klagen über das Schulschwänzen hörten nie auf. Es war nicht allein
die Armut vieler Eltern, die sie abhielten, ihre Kinder zu schicken, sondern
auch weithin die Bequemlichkeit, der Umstand, daß die Kinder sehr stark
in der Landwirtschaft eingesetzt wurden, und der Unverstand. Damals wie
heute: was brauchen unsere Kinder das alles zu lernen? Wir habens auch nicht
gelernt, sind dabei groß, stark und alt geworden und haben es zu etwas gebracht
! Die Menschen ändern sich im Grunde genommen nie. Man kann die
Standesbücher bis ins 19. Jahrhundert hinein nachlesen: wie viele, die ihren
Namen als Braut oder Bräutigam, als Patin oder Pate oder als Trauzeugen ins
Buch eintragen sollten, konnten nur ein Kreuz malen, neben dem die Bemerkung
des Pfarrers steht: Hoc est Signum des sowieso.

Horadam war jahrelang Schulmeister in Hofweier, auch wenn Schmautz
schon am 19. 12. 1729 versuchte, ihn loszuwerden. Er schrieb an die Herrschaft15
, er müsse viel Geduld aufbringen, ihn zu ertragen; er sei nicht imstande,
die Orgel zu schlagen, sodaß er diesen Dienst durch andere versehen lassen
und dafür auch noch bezahlen müsse. Horadam habe versprochen, sich innerhalb
1/4 Jahr hinlänglich instand zu setzen. In dieser Zeit habe er nicht einmal
das Choralbuch, das eigens seinetwegen für 6 fl angeschafft wurde, angeschaut
, keinem einzigen Buben Choral gelehrt, die Orgel nicht einmal angerührt
, um zu lernen, die Kinder in der Schule so miserabel instruiert — das
alles sei bekannt. Man könne es ihm nicht zumuten, einen solchen „faulen
und negligenten Kerl'' noch länger zu ertragen und das Orgelschlagen und den
Gottesdienst durch andere versehen zu lassen und dafür noch bezahlen zu
müssen. Er bitte um Absetzung des Horadam.

Die Herrschaft reagierte nicht darauf. In den folgenden Jahren geriet Horadam
mit der Gemeinde in Konflikt, da er sich in den Leistungen der Gemeinde
benachteiligt fühlte. Am 22. 8. 1733 mußte die Herrschaft den Streit schlichten
, beide Seiten erhielten Auflagen16.

316


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0316